Rechtsprechung
AG Göttingen, 08.01.2010 - 74 IN 247/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Widerruf der Restschuldbefreiung nach Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO; § 295 InsO; § 296 Abs. 1 S. 1 InsO; § 296 Abs. 2 S. 2, 3 InsO; § 297 InsO; § 300 InsO; § 303 Abs. 2 InsO; § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 826 BGB
Widerruf der Restschuldbefreiung bei nachträglicher Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat; Schadensersatzanspruch des Gläubigers nach erteilter Restschuldbefreiung bei Verstoß des Schuldners gegen seine Auskunftspflicht - zvi-online.de
BGB § 826; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 303
Kein Widerruf der Restschuldbefreiung bei Verurteilung wegen Insolvenzstraftat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf der Restschuldbefreiung bei nachträglicher Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat; Schadensersatzanspruch des Gläubigers nach erteilter Restschuldbefreiung bei Verstoß des Schuldners gegen seine Auskunftspflicht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat rechtfertigt keinen Widerruf der Restschuldbefreiung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.2008 - IX ZB 34/08
Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin
Auszug aus AG Göttingen, 08.01.2010 - 74 IN 247/02
Der BGH (NZI 2009, 66) hält in den Fällen bewussten Verschweigens (im entschiedenen Fall eines Gläubigers) einen Schadensersatzanspruch gem. § 826 BGB für möglich, der allerdings nur im streitigen Erkenntnisverfahren verfolgt werden kann (…zur Nähe des § 303 InsO zu § 826 BGB s. FK-InsO/Ahrens § 303 Rz. 5).