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AG Geestland, 15.06.2017 - 3 C 731/16 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Geestland verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 15.6.2017 - 3 C 731/16 (IV) -.
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- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Geestland, 15.06.2017 - 3 C 731/16
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (zu diesen grundlegenden Voraussetzungen vgl. nur BGH, NJW 2007, 1450, BGH, NJW 2014, 1947).Dieser hat ein solches Vorgehen in seiner Entscheidung vom 11.02.2014 (BGH, NJW 2014, 1947) ausdrücklich nicht beanstandet und aufgezeigt, dass selbst ein Sachverständigenhonorar, das die Hälfte der ausgewiesenen Reparaturkosten ausmacht und Nebenkosten, die die Hälfte des Gesamthonorars betragen, es nicht in jedem Fall rechtfertigt, die Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten zu verneinen.
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Geestland, 15.06.2017 - 3 C 731/16
Dem Geschädigten obliegt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots grundsätzlich lediglich eine gewisse Plausibilitätskontrolle der vom Sachverständigen bei Vertragsabschluss geforderten oder später berechneten Preise (BGH, Urteil vom 26.04.2016, Az. VI ZR 50/15, VersR 2016, 1133-1138). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Geestland, 15.06.2017 - 3 C 731/16
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (zu diesen grundlegenden Voraussetzungen vgl. nur BGH, NJW 2007, 1450, BGH, NJW 2014, 1947).