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   AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09   

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https://dejure.org/2011,20365
AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09 (https://dejure.org/2011,20365)
AG Geldern, Entscheidung vom 03.08.2011 - 4 C 242/09 (https://dejure.org/2011,20365)
AG Geldern, Entscheidung vom 03. August 2011 - 4 C 242/09 (https://dejure.org/2011,20365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Luftbeförderung; Fluggastrechte; Annullierung; außergewöhnliche Umstände; Wetter; Flugsicherheit; Pilot; Luftfahrzeugführer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EGV 261/2004 Art. 5 Abs. 3; EGV 261/2004 Art. 8 Abs. 1 lit. b); EGV 261/2004 Art. 9 Abs. 1 lit. a); LuftVO § 3 Abs. 1
    Luftbeförderung; Fluggastrechte; Annullierung; außergewöhnliche Umstände; Wetter; Flugsicherheit; Pilot; Luftfahrzeugführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidet der Pilot, dass die Landung des Flugzeuges wegen des Wetters zu gefährlich ist, ist diese Einschätzung wegen seiner Befugnisse als Luftfahrzeugführer nach Art. 3 Abs. 1 LuftVO grundsätzlich bindend; Bindungswirkung der Entscheidung eines Piloten bzgl. der zu ...

  • reise-recht-wiki.de

    Schlechtes Wetter und Ermessen der Piloten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Außergewöhnlicher Umstand / Wetterbedingungen / Entscheidungsgewalt des Piloten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidet der Pilot, dass die Landung des Flugzeuges wegen des Wetters zu gefährlich ist, ist diese Einschätzung wegen seiner Befugnisse als Luftfahrzeugführer nach Art. 3 Abs. 1 LuftVO grundsätzlich bindend; Bindungswirkung der Entscheidung eines Piloten bzgl. der zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annullierung eines Flugs nach berechtigter Wettereinschätzung des Piloten - Ausgleichszahlung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Piloten besitzen bei der Flugzeugführung einen großen Ermessensspielraum - Reisende haben keinen Anspruch auf Schadenersatz

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09

    Zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

    Auszug aus AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09
    Kann ein Flug nicht durchgeführt werden, weil das für den Transport vorgesehene Flugzeug den Flughafen wegen ungünstiger Witterung nicht anfliegen kann, begründet dies einen "außergewöhnlichen Umstand" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1641/1642; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1232).

    Ob eine Annullierung nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung trotz der außergewöhnlichen unvermeidbaren Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO zu vermeiden, kann hier offenbleiben (ebenfalls offengelassen BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642).

    Sie handelte im Rahmen des ihr zustehenden "vernünftigen Ermessens" (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642), als sie versuchte die Annullierung durch den geplanten Positionierungsflug abzuwenden, für den sie auch ein Zeitfenster (sog. "Slot") für 15.20 Uhr hatte reservieren lassen.

  • EuGH, 12.05.2011 - C-294/10

    Eglitis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 3

    Auszug aus AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09
    Zumutbar sind aber nur Maßnahmen, die "für das betroffene Luftfahrtunternehmen insbesondere in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht tragbar" sind (EuGH RRa 2011, 125, 127).

    Dies ist dann ein beachtlicher Einwand, wenn die Fluggesellschaft einen angemessenen zeitlichen Spielraum im Flugplan eingeplant hat, damit nicht jede Störung im Flugbetrieb zwangsweise zu Annullierungen führt (vgl. EuGH RRa 2011, 125, 127/128 = EuZW 2011, 526, 527).

  • RG, 20.10.1933 - VII 107/33

    Ist der Grundsatz des § 92 Abs. 2 ZPO. auch zu Gunsten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09
    Da in der Vorschrift ein allgemeiner Rechtsgedanke zum Ausdruck kommt, ist sie über ihren Wortlaut hinaus auch zugunsten des Beklagten anwendbar, der nur zu einem geringfügigen Teil unterliegt (vgl. RGZ 142, 83, 84).

    Ein verhältnismä-ßig geringfügiges Abweichen der ergangenen gerichtlichen Entscheidung vom Begehren einer Partei soll dieser im Kostenpunkt nicht zum Nachteil gereichen (RGZ 142, 83, 84).

  • OLG Koblenz, 11.01.2008 - 10 U 385/07

    Annulierung eines Fluges wegen Nebels: Anspruch des Fluggasts auf

    Auszug aus AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09
    Kann ein Flug nicht durchgeführt werden, weil das für den Transport vorgesehene Flugzeug den Flughafen wegen ungünstiger Witterung nicht anfliegen kann, begründet dies einen "außergewöhnlichen Umstand" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1641/1642; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1232).
  • LG Kleve, 07.06.2018 - 6 S 122/17

    Fluglotsenstreik; Annullierung; außergewöhnlicher Umstand; Ersatzbeförderung;

    Ist eine Annullierung - wie vorliegend - nach Art. 5 Abs. 3 FluggastVO gerechtfertigt, hat die Fluggesellschaft diese erst recht nicht nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB zu vertreten (so auch AG Geldern, Urteil vom 03.08.2011 - 4 C 242/09 = RRa 2012, 35, 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-159/18

    Moens - Vorabentscheidungsersuchen - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 -

    Vgl. auch weitere einschlägige Urteile: Amtsgericht Wedding vom 28. Oktober 2010, Az. 2 C 115/10, Amtsgericht Geldern vom 3. August 2011, Az. 4 C 242/09, Amtsgericht Königs Wusterhausen vom 8. Juni 2011, Az. 9 C 113/11, Amtsgericht Frankfurt am Main vom 30. Januar 2014, Az. 32 C 3328/13, Amtsgericht Frankfurt am Main vom 1. August 2014, Az. 30 C 2922/13.
  • AG Frankfurt/Main, 09.12.2015 - 29 C 2878/14

    Flugannullierung - Ausgleichsanspruch bei rutschiger Landebahn bei Regen und

    durch ein Sachverständigengutachten überprüfen zu lassen (vgl. AG Geldern, Urteil vom 03. August 2011 - 4 C 242/09 -, juris).
  • AG Dortmund, 22.03.2022 - 425 C 6696/21

    Flugumleitung - Widrige Wetterbedingungen kein außergewöhnlicher Umstand

    Eine Entscheidung eines Piloten, dass eine Landung des Flugzeugs wegen schlechter Sichtwetterbedingungen zu gefährlich ist, kann wegen § 3 Abs. 1 LuftVO (nautische Entscheidungsgewalt) von einem Gericht nur eingeschränkt auf grobe Fehler geprüft werden (vgl. AG Geldern 02.08.2011 - 4 C 242/09, BeckRS 2011, 20576; LG Korneuburg 03.08.2011 - 22 R 225/20y, BeckRS 2020, 33209).
  • AG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 31 C 3485/18

    Fluggastrechte-Verordnung - extreme Windverhältnisse Landung nicht möglich

    Denn dem für die Sicherheit seiner Passagiere verantwortlichen Piloten ist insofern ein Ermessensspielraum zuzubilligen, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. AG Geldern, Urt. v. 3.8.2011, Az.: 4 C 242/09-Juris; AG Bremen, Urteil vom 02.05.2013, Az.: 9 C 523/12).
  • AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20
    Insoweit ist dem für die Sicherheit seiner Passagiere verantwortlichen Piloten ein Ermessensspielraum zuzubilligen, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2019 - 31 C 3485/18; AG Geldern, Urteil vom 3.08.2011 - 4 C 242/09).
  • AG Bremen, 02.05.2013 - 9 C 523/12

    Ausgleichszahlung bei Flugannullierung wegen schlechten Wetters

    Denn dem für die Sicherheit seiner Passagiere verantwortlichen Piloten ist insofern ein Ermessensspielraum zuzubilligen, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. AG Geldern, Urt. V. 3.8.2011, 4 C 242/09-Juris).
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