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   AG Geldern, 27.10.2010 - 4 C 356/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23881
AG Geldern, 27.10.2010 - 4 C 356/10 (https://dejure.org/2010,23881)
AG Geldern, Entscheidung vom 27.10.2010 - 4 C 356/10 (https://dejure.org/2010,23881)
AG Geldern, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 4 C 356/10 (https://dejure.org/2010,23881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Beweis des ersten Anscheins für das Verschulden beim Auffahren eines Fahrzeugs auf ein anderes nach niederländischem Recht; Voraussetzungen für eine Umkehr der Beweislastregeln bei Fahrzeugschäden aufgrund eines Auffahrunfalls in den Niederlanden nach ...

  • unalex.eu

    Art. 11 Brüssel I-VO, 4, 18, 22, 26 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Grundregel der Anknüpfung an den Erfolgsort - Straßenverkehrsunfälle - Direktklage gegen den Versicherer des Haftenden - Regelungsinhalt - Beweis - Regelungsinhalt - Öffentliche Ordnung im Staat des angerufenen Gerichts - Regelungsinhalt - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Beweis des ersten Anscheins für das Verschulden beim Auffahren eines Fahrzeugs auf ein anderes nach niederländischem Recht; Voraussetzungen für eine Umkehr der Beweislastregeln bei Fahrzeugschäden aufgrund eines Auffahrunfalls in den Niederlanden nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall in den Niederlanden

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 686
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 357/99

    Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus AG Geldern, 27.10.2010 - 4 C 356/10
    Wendet ein deutsches Gericht ausländisches Recht an, hat es dabei nicht nur den Gesetzeswortlaut zu beachten, sondern auch die Rechtswirklichkeit dieser Vorschriften, die sich insbesondere aus deren Anwendung in der ausländischen Rechtsprechung ergibt (vgl. BGH NJOZ 2001, 1, 2 m.w.N.).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-463/06

    DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES

    Auszug aus AG Geldern, 27.10.2010 - 4 C 356/10
    Bei Verkehrsunfällen kann der Geschädigte die Kfz-Haftpflichtversicherung an seinem Wohnsitz verklagen, wenn das anzuwendende Rechtsstatut einen Direktanspruch des Geschädigten gegen die Versicherung vorsieht (EuGH NJW 2008, 819, 820).
  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn

    Auszug aus AG Geldern, 27.10.2010 - 4 C 356/10
    Die Beweislastverteilung des niederländischen Rechts beim Auffahrunfall verstößt nicht offensichtlich gegen die deutsche öffentliche Ordnung, auch wenn nach deutschem Recht ein Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden besteht (vgl. BGH MDR 1964, 314 ; BGH NJW 1982, 1595, 1596).
  • BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn; Erschütterung des

    Auszug aus AG Geldern, 27.10.2010 - 4 C 356/10
    Die Beweislastverteilung des niederländischen Rechts beim Auffahrunfall verstößt nicht offensichtlich gegen die deutsche öffentliche Ordnung, auch wenn nach deutschem Recht ein Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden besteht (vgl. BGH MDR 1964, 314 ; BGH NJW 1982, 1595, 1596).
  • LG Neuruppin, 08.03.2017 - 1 O 120/14

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Anwendbarkeit niederländischen Rechts; Umfang

    Ein Direktanspruch des Geschädigten ist dort in Art. 6 Abs. 1 S. 1 Wet aansprakelijkheidsverzekering motorrijtuigen vorgesehen (Gesetz über die Kfz-Haftpflichtversicherung, im Folgenden: WAM, abrufbar unter http://wetten.overheid.nlâ??/BWBR0002415/2016-01-01#Hoofdstuk1 , Stand 03.03.2017; ebenso AG Geldern, Urteil vom 27.10.2010, 4C 356/10, NJW 2011, 686, 687; LG Kleve, Urteil vom 16.01.2015, 3 O 140/13, NZV 2015, 389, 390).
  • OLG München, 16.12.2021 - 10 U 3808/21

    Grenzen des Deliktsstatuts - Handlungen des Regulierungsbeauftragten und

    Denn nach Art. 43 Abs. 1 EGBGB ist insoweit ausschließlich deutsches Recht anzuwenden (vgl. AG Geldern, NJW 2011, 686).
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