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   AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi - 2235 Js 10057/12   

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https://dejure.org/2012,54255
AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi - 2235 Js 10057/12 (https://dejure.org/2012,54255)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 05.09.2012 - 44 OWi - 2235 Js 10057/12 (https://dejure.org/2012,54255)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 05. September 2012 - 44 OWi - 2235 Js 10057/12 (https://dejure.org/2012,54255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 41 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, Nr. 11.3.8 BKat, § 4 I BKatV
    Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei Geschwindigkeitsmessung (hier verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei Geschwindigkeitsmessung (hier verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Berufliche Nachteile auch schwerwiegenderer Art sind mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern sehr häufig verbunden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Nach der (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate seit Eintritt der Rechtskraft aufgeschoben werden kann, ist bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monat bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01

    eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts; mangelhafte Begründung des

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Diese sind jedoch als von dem jeweils Betroffenen selbst verschuldet grundsätzlich hinzunehmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monat bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2010 - 2 Ss OWi 577/09

    Prozessuale Anforderungen an ein vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Es handelt es sich bei dem hier verwendeten Messgerät PoliScan Speed um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren (KG, Beschluss vom 26.02.2010, 3 Ws (B) 94/10 - 2 Ss 349/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010 -VI-5 Ss (Owi) 206/09 - Owi 178/09; zunächst noch offen gelassen von OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2010, 2 Ss-Owi 577/09, sodann aber mit Beschluss vom 21.04.2010 ebenfalls als "anerkanntes Gerät" welches in einem "standardisiertes Verfahren eingesetzt wird" bezeichnet), so dass der konkrete Messvorgang nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine Fehlmessung einer sachverständigen Begutachtung unterzogen werden muss.

    Denn alleine die systembedingt nicht mögliche nachträgliche Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung, die auch bei anderen standardisierten Verfahren gegeben ist, steht der Verwertbarkeit des Ergebnisses nicht entgegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2010, 2 Ss-Owi 577/09).

  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99

    Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Zwar kann die Indizwirkung und das Merkmal der "groben Pflichtverletzung" insbesondere dann entfallen, wenn ein so genanntes "Augenblicksversagen" vorliegt (vgl. OLG Braunschweig, NZV 1999, 303 f., OLG Köln, NZV 2001, 442 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monat bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Zwar kann die Indizwirkung und das Merkmal der "groben Pflichtverletzung" insbesondere dann entfallen, wenn ein so genanntes "Augenblicksversagen" vorliegt (vgl. OLG Braunschweig, NZV 1999, 303 f., OLG Köln, NZV 2001, 442 f. m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Ein standardisiertes Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH NJW 1998, 321).
  • OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen einer vorsätzlichen

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Deswegen geben Zahlungsschwierigkeiten, die sich im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Betroffenen ergeben, keinen Anlass, eine der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und des Schuldvorwurfs angemessene Geldbuße herabzusetzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10).
  • KG, 26.02.2010 - 3 Ws (B) 94/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens bei

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Es handelt es sich bei dem hier verwendeten Messgerät PoliScan Speed um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren (KG, Beschluss vom 26.02.2010, 3 Ws (B) 94/10 - 2 Ss 349/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010 -VI-5 Ss (Owi) 206/09 - Owi 178/09; zunächst noch offen gelassen von OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2010, 2 Ss-Owi 577/09, sodann aber mit Beschluss vom 21.04.2010 ebenfalls als "anerkanntes Gerät" welches in einem "standardisiertes Verfahren eingesetzt wird" bezeichnet), so dass der konkrete Messvorgang nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine Fehlmessung einer sachverständigen Begutachtung unterzogen werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 5 Ss OWi 206/09

    Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge

    Auszug aus AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
    Es handelt es sich bei dem hier verwendeten Messgerät PoliScan Speed um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren (KG, Beschluss vom 26.02.2010, 3 Ws (B) 94/10 - 2 Ss 349/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010 -VI-5 Ss (Owi) 206/09 - Owi 178/09; zunächst noch offen gelassen von OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2010, 2 Ss-Owi 577/09, sodann aber mit Beschluss vom 21.04.2010 ebenfalls als "anerkanntes Gerät" welches in einem "standardisiertes Verfahren eingesetzt wird" bezeichnet), so dass der konkrete Messvorgang nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine Fehlmessung einer sachverständigen Begutachtung unterzogen werden muss.
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 1 (8) SsBs 276/09

    Geschwindigkeitsmessung durch PoliScan Speed; Standartisiertes Messverfahren;

  • AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi

    Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei

    Aus den Messbildern Bl. IV Rückseite (oben und unten) und Bl. 33 (drei Lichtbilder) der Akte 44 Owi 2235 js 10057/12), auf welche gemäß §§ 46 Abs. 1 OwiG, 267 Abs. 1 S. 3 StPO verwiesen wird und welche zum Gegenstand des Urteils gemacht werden, ergibt sich jedoch zweifellos, das der Betroffene das Fahrzeug führte.

    Das Messprotokoll (Bl. 1 d. Akte 44 Owi 2235 js 10057/12) bestätigt eine ordnungsgemäße Messung.

    Aus dem Eichschein (Bl. 1 Rückseite und 2 d. Akte 44 Owi 2235 js 10057/12) geht die Eichung sowie die PTB-Zulassung hervor.

    Wie der Zeuge ebenfalls bekundete, wurde er für dieses Messgerät im Frühjahr 2009 von der Hessischen Polizeischule geschult, was durch die Schulungsbescheinigung Bl. 44 der Akte 44 Owi 2235 js 10057/12 (= Anlage I), bestätigt wird.

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