Rechtsprechung
   AG Gelnhausen, 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38209
AG Gelnhausen, 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19 (https://dejure.org/2019,38209)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19 (https://dejure.org/2019,38209)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19 (https://dejure.org/2019,38209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,38209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Geschwindigkeitsmessungen durch an Gemeinde "überlassenen" Arbeitnehmer einer Privatfirma

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17

    Einsatz privater Dienstleister bei kommunaler Verkehrsmessung

    Auszug aus AG Gelnhausen, 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19
    Die technische Hilfe von Privatpersonen bei Ermittlungshandlungen muss einen sachlichen Grund haben, darf nicht missbräuchlich sein und vor allem nicht in Bereiche eingreifen, die ausschließlich dem Hoheitsträger vorbehalten sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2017 - 2 Ss-OWi 295/17 -, juris Rn. 12).

    Weiterhin hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auch geäußert, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Person per se bedenklich sei und auch als Arbeitnehmerüberlassung nur unter besonderen Bedingungen und auch grundsätzlich nur nach den Maßgaben des AÜG in Betracht komme (Beschluss des OLG Frankfurt vom 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17 -, juris Rn. 16).

    Diese Grundsätze gelten auch im Bußgeldverfahren, auch wenn diesem nur sog. Verwaltungsunrecht zu Grunde liegt (Beschluss des OLG Frankfurt vom 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17 -, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Weil es sich vorliegend um eine mobile Messung und nicht um eine stationäre Anlage handelte, ist auch eine Rekonstruktion der Messung (vgl. hierzu Beschluss des OLG Frankfurt vom 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17 -, juris Rn. 26) nicht möglich.

  • OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 2 Ss OWi 388/02

    Feststellung von Ordnungswidrigkeiten als typische Hoheitsaufgabe aus dem

    Auszug aus AG Gelnhausen, 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19
    Schließlich muss die Auswertung der Messergebnisse der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben (Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, - 2 Ss-Owi 388/02 -, NStZ-RR 2003, 342 ff.).

    In diesem Fall ist grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen (Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, Az. 2 Ss Owi 388/02, juris).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus AG Gelnhausen, 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19
    Soweit das Gesetz nicht selbst ein Verwertungsverbot vorsieht, kann die Frage, ob eine rechtswidrige, in Grundrechte des Betroffenen eingreifende Ermittlungsmaßnahme als Ausnahme von dem Grundsatz umfassender Beweisaufnahme ein Verbot zur Verwertung des durch sie gewonnenen Beweisergebnisses zur Folge hat, nicht allgemein, sondern nur anhand des Einzelfalles entschieden werden (BGH, NJW 1978, 1390).
  • AG Gelnhausen, 26.03.2014 - 44 OWi 2255 Js 3061/14

    Beteiligung einer privaten Messfirma und deren im Wege der

    Auszug aus AG Gelnhausen, 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19
    Bereits mit Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen vom 26.03.2014 (- 44 Owi 2255 Js 3061/14 -, juris Rn. 57) wurde allerdings ausdrücklich infrage gestellt, ob es in Hessen mangels einschlägiger und ausdrücklicher Regelung überhaupt zulässig ist, die Verkehrsüberwachung der Gemeinde im Wege der Arbeitnehmerüberlassung durchzuführen und in dieser Konstellation von einem "Bediensteten der örtlichen Ordnungsbehörde", wie es der Erlass verlangt, gesprochen werden kann.
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus AG Gelnhausen, 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19
    Die Regelung des § 3 TV-H normiert für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine besondere politische Loyalitätspflicht (vgl. BAG, NZA-RR 2012, NZA-RR 2012, 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht