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   AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi - 2255 Js 14481/13   

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https://dejure.org/2013,48560
AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi - 2255 Js 14481/13 (https://dejure.org/2013,48560)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 30.10.2013 - 44 OWi - 2255 Js 14481/13 (https://dejure.org/2013,48560)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 44 OWi - 2255 Js 14481/13 (https://dejure.org/2013,48560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37 Abs 2 StVO, § 1 Abs 2 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, Nr 132.2 BKat, § 4 Abs 1 BKatV, § 19 OWiG
    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblicksversagen oder besonderer Härte (hier verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblicksversagen oder besonderer Härte (hier verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi 2255 Js 14481/13
    Berufliche Nachteile auch schwerwiegenderer Art sind mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern sehr häufig verbunden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Nach der (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate seit Eintritt der Rechtskraft aufgeschoben werden kann, ist bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monaten bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01

    eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts; mangelhafte Begründung des

    Auszug aus AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi 2255 Js 14481/13
    Diese sind jedoch als von dem jeweils Betroffenen selbst verschuldet grundsätzlich hinzunehmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monaten bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

    Auszug aus AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi 2255 Js 14481/13
    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monaten bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).
  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99

    Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi 2255 Js 14481/13
    25 Zwar kann die Indizwirkung und das Merkmal der "groben Pflichtverletzung" insbesondere dann entfallen, wenn ein so genanntes "Augenblicksversagen" vorliegt (vgl. OLG Braunschweig, NZV 1999, 303 f., OLG Köln, NZV 2001, 442 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Auszug aus AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi 2255 Js 14481/13
    25 Zwar kann die Indizwirkung und das Merkmal der "groben Pflichtverletzung" insbesondere dann entfallen, wenn ein so genanntes "Augenblicksversagen" vorliegt (vgl. OLG Braunschweig, NZV 1999, 303 f., OLG Köln, NZV 2001, 442 f. m.w.N.).
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