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   AG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 205 C 5/16   

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https://dejure.org/2016,45461
AG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 205 C 5/16 (https://dejure.org/2016,45461)
AG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02.09.2016 - 205 C 5/16 (https://dejure.org/2016,45461)
AG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02. September 2016 - 205 C 5/16 (https://dejure.org/2016,45461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abmahnung muss deutlich machen, dass Mietverhältnis auf dem Spiel steht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung muss deutlich machen, dass Mietverhältnis auf dem Spiel steht! (IMR 2017, 1015)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 205 C 5/16
    Erforderlich ist allerdings, dass der Beglaubigungsvermerk vom Verfasser des Schriftsatzes, der die Kündigung enthält, eigenhändig unterzeichnet ist (OLG Zweibrücken RE 17.2.1981 OLGZ 1981, 350 = WuM 1981, 178; BayObLG RE 14.7.1981 …
  • OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81

    Erhebung einer Räumungsklage und gleichzeitige Kündigung des Mietverhältnisses

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 205 C 5/16
    32/81">WuM 1981, 200; OLG Hamm RE 23.11.1981 NJW 1982, 452 = WuM 1982, 44; Blank/Börstinghaus Miete/Blank BGB § 568 Rn. 15, beckonline).
  • BGH, 08.12.2004 - VIII ZR 218/03

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Ruhestörungen aufgrund einer

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 205 C 5/16
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung in besonderen Situationen das Interesse des Vermieters hinter den Interessen eines psychisch kranken Mieters zurücktreten müssen (vergleiche BGH Urteil vom 8.12.2004 - Az: VIII ZR 218/03).
  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 205 C 5/16
    Ein schlüssiger Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs liegt dann vor, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BGH Urteil vom 13.08.1997 - Az: VIII ZR 246/96; BGH Urteil v. 18.05.1999, Az: X ZR 158/97).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus AG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 205 C 5/16
    Ein schlüssiger Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs liegt dann vor, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BGH Urteil vom 13.08.1997 - Az: VIII ZR 246/96; BGH Urteil v. 18.05.1999, Az: X ZR 158/97).
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