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AG Goslar, 05.12.2017 - 8 C 225/12 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Haftpflichtversicherung - Erstattung von Gutachterkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01
Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift
Auszug aus AG Goslar, 05.12.2017 - 8 C 225/12
Die gemäß § 195 BGB dreijährige Verjährungsfrist begann gemäß § 199 Abs. 1 Ziff. 2 BGB mit dem Schluss des Jahres 2010 und lief bis zur Hemmung gemäß § 204 BGB mit Eingang des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids am 07.12.2011, auf den die Zustellung des Mahnbescheids gemäß § 167 ZPO zurückwirkte, weil sie innerhalb eines Monats seit der Mitteilung über die Unzustellbarkeit vom 19.12.2011 und damit "demnächst" i. S. d. § 693 Abs. 2 ZPO erfolgte (vgl. BGHZ 150, 221-226 Rn. 16 bei juris).