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AG Goslar, 15.10.2015 - 27 C 25/15 |
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Verfahrensgang
- AG Goslar, 15.10.2015 - 27 C 25/15
- LG Braunschweig, 08.12.2015 - 6 S 409/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Braunschweig, 09.11.2018 - 5 U 5/17
Bindung des Gerichts des Schadensersatzprozesses gem.§ 945 ZPO an die im …
Auf ihren Antrag erließ das Amtsgericht Goslar die einstweilige Verfügung vom 21.09.2015 zu Az. 27 C 25/15 und untersagte der Klägerin, die Räumlichkeiten in dem Objekt P.straße dem n. Innenministerium für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.Die Akte des Amtsgerichts Goslar zu Az. 27 C 25/15 (Landgericht Braunschweig zu Az. 6 S 409/15) ist beigezogen worden.
- LG Braunschweig, 08.12.2015 - 6 S 409/15
Wohnungseigentum: Unterbringung von Flüchtlingen in einem Hotel
das amtsgerichtliche Urteil des Amtsgerichts Goslar vom 15.10.2015, Aktenzeichen 27 C 25/15 abzuändern und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abzuweisen.