Rechtsprechung
   AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9724
AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 31/10 (https://dejure.org/2010,9724)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 06.09.2010 - 10 C 31/10 (https://dejure.org/2010,9724)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 06. September 2010 - 10 C 31/10 (https://dejure.org/2010,9724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Ausschluss der Verkehrssicherungspflicht eines Werkstattunternehmers bei erheblichem Mitverschulden des Werkstattbesuchers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 254; 823 BGB
    Ausschluss der Verkehrssicherungspflicht eines Werkstattunternehmers bei erheblichem Mitverschulden des Werkstattbesuchers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwantwortlichkeit eines Werkunternehmers für entstandene Sachschäden an einem Kundenfahrzeug im Hinblick auf die Benutzung des überdachten TÜV-Überprüfungsbereichs beim Verlassen der Werkstatt; Rücktritt einer Haftung eines Werkunternehmers wegen Verletzung einer ...

  • beck.de PDF
  • RA Kotz

    Untersuchungsgrube in Kfz-Werkstatt - Unfall

  • RA Kotz

    Untersuchungsgrube in Kfz-Werkstatt - Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Verwantwortlichkeit eines Werkunternehmers für entstandene Sachschäden an einem Kundenfahrzeug im Hinblick auf die Benutzung des überdachten TÜV-Überprüfungsbereichs beim Verlassen der Werkstatt; Rücktritt einer Haftung eines Werkunternehmers wegen Verletzung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auf Werkstattgelände in Werkstattgrube gefahren = selbst schuld!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    In der Werkstatt nur "offizielle" Zugangswege nutzen!

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gefahrenstelle Kfz-Werkstatt - Verlassen der Werkstatt über gekennzeichnete Ausfahrt wird empfohlen!

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 31/10
    Es gilt der Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, verpflichtet ist, die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen zu schaffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH NJW-RR 2003, 1459; BGH NJW 2006, 610; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 31/10
    Es gilt der Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, verpflichtet ist, die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen zu schaffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH NJW-RR 2003, 1459; BGH NJW 2006, 610; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 31/10
    Dies beruht auf dem in § 242 BGB verankerten Grundsatzes des Verbots widersprüchlichen Verhaltens, der es nicht zulässt, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger zur Rechenschaft zieht, ohne zu berücksichtigen, dass er selbst die gefährliche Lage bewusst geschaffen oder mitgeschaffen hat, in der sich der vom Schädiger zu vertretende Beitrag zur Schadensentstehung auswirken konnte (BGH NJW 1961, 655 zum "Handeln auf eigene Gefahr"; Palandt-Heinrichs, a. a. O. § 254, Rdnr. 1).
  • OLG Hamm, 17.01.2006 - 9 U 102/05

    Verkehrssicherungspflicht, Pflanzkübel, Hindernis, Straßenbeleuchtung

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 31/10
    Der Dritte muss nur vor denjenigen Gefahren geschützt werden, die er selbst bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht, oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (OLG Hamm NZV 2007, 576).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht