Rechtsprechung
AG Hagen, 04.02.2016 - 16 C 139/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- IWW
Unfallregulierung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Schleswig, 08.01.2015 - 7 U 5/14
Integritätsinteresse und Prognoserisiko bei uraltem Kfz
Auszug aus AG Hagen, 04.02.2016 - 16 C 139/15
Folglich bleit die einmal gewählte Abrechnung "richtig", vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 08.01.2015 - 7 U 5/14). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Hagen, 04.02.2016 - 16 C 139/15
Der sich so ergebende Wert ist im Rahmen der Vergleichsberechnung dem Wiederbeschaffungswet brutto ohne Berücksichtigung des Restwertes gegenüberzustellen, BGH Ur. v. 15.10.91 - VI ZR 314/90. - OLG Köln, 16.02.2006 - 7 U 73/05
Haftpflichtschaden - Mietwagenkosten spielen für "130-Prozent-Grenze" nur in …
Auszug aus AG Hagen, 04.02.2016 - 16 C 139/15
Ausnahmsweise ist dies in der Entscheidung OLG Köln, Urt. v. 16.02.2006 - 7 U 73/05) bzgl. Mietwagenkosten erwogen worden, im hier nicht vorliegenden Fall, dass eine Überschreitung der 130 %-Grenze in Frage stand. - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus AG Hagen, 04.02.2016 - 16 C 139/15
bedeutet damit, dass der Geschädigte im" Rahmen des Zumutbaren unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat, nur dieser ist "zur Herstellung erforderlich" i. S. d.8 249 Il 1 BGB, vgl. BGH Urt. v. 15.02.2005 - VI ZR 70/04. - BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08
Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender …
Auszug aus AG Hagen, 04.02.2016 - 16 C 139/15
Dabei ist zur Ermittlung des Wiederherstellungs- bzw. Reparaturaufwandes neben den laut Gutachten geschätzten Reparaturkosten in Höhe des Bruttobetrages (BGH, Urt. v. 03.03.2009 - VI ZR 100/08) der merkantile Minderwert hinzuzurechnen (BGH, Urteil v. 15.10.91 - VIZR 314/90).