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AG Hagen, 06.05.2016 - 44 M 201/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.10.2005 - VII ZB 26/05
Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Wechsel der Lohnsteuerklasse; Wahl …
Auszug aus AG Hagen, 06.05.2016 - 44 M 201/16
Die ohne sachlichen Grund vor Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses getroffene Wahl der Steuerklasse ist dann durch Anordnung des Vollstreckungsgerichts zu ändern, wenn Gläubigerbelange beeinträchtigt werden, vgl. Beschluss des BGH vom 04.10.2005 - VII ZB 26/05-, sodass die fiktive Steuerklasse antragsgemäß zu bestimmen war.