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   AG Hagen, 14.04.2009 - 17 C 623/08   

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https://dejure.org/2009,22605
AG Hagen, 14.04.2009 - 17 C 623/08 (https://dejure.org/2009,22605)
AG Hagen, Entscheidung vom 14.04.2009 - 17 C 623/08 (https://dejure.org/2009,22605)
AG Hagen, Entscheidung vom 14. April 2009 - 17 C 623/08 (https://dejure.org/2009,22605)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Hagen, 14.04.2009 - 17 C 623/08
    Nach der Rechtssprechung des BGH (BGH Urt. v. 30.11.2004, NJW 2005, 356, 357), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Beauftragung auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG Hagen, 14.04.2009 - 17 C 623/08
    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. BGH Urt. v. 26.05.1970; BGHZ 54, 82, 85).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Hagen, 14.04.2009 - 17 C 623/08
    Für diese Voraussetzungen ist der Geschädigte, vorliegend der Kläger, darlegungs- und beweisbelastet nach § 249 BGB (vgl. BGH Urt. v. 06.11.1973; BGHZ 61, 346, 351).
  • AG Viechtach, 01.03.2019 - 1 C 572/18
    Bei einem offenkundigen Totalschaden ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung von Wiederbeschaffungswert und Restwert nicht erforderlich, wenn ohne Weiteres erkennbar ist, dass die hierdurch entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis hierzu stehen (AG Hagen, Urteil vom 14.04.2009 - 17 C 623/08).
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