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   AG Hagen, 18.12.2015 - 19 C 339/15   

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AG Hagen, 18.12.2015 - 19 C 339/15 (https://dejure.org/2015,41828)
AG Hagen, Entscheidung vom 18.12.2015 - 19 C 339/15 (https://dejure.org/2015,41828)
AG Hagen, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 19 C 339/15 (https://dejure.org/2015,41828)
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  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus AG Hagen, 18.12.2015 - 19 C 339/15
    Die Beklagte hat ihre teilweise Befreiung von ihrer Pflicht zur Darlehensauszahlung durch Verrechnung ihres Anspruchs auf Bearbeitungsgebühr mit dem Anspruch der Klägerin auf Auszahlung des Darlehens in Höhe der Bearbeitungsgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13, zitiert nach juris Rn. 21 ff.) als eine werthaltige Vermögensposition mit Rechtsgrund erlangt.

    Die Verjährung begann gem. § 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB in dem Fall, dass das Bearbeitungsentgelt nicht separat gezahlt, sondern - wie hier - mit kreditiert wird, im Zeitpunkt der Valutierung des Darlehens durch Einbehalten des auf das Bearbeitungsentgelt entfallenden Teils der Darlehensvaluta (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014, Az.: XI ZR 348/13, zitiert nach juris Rn. 23) am 31.12.2007.

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus AG Hagen, 18.12.2015 - 19 C 339/15
    Bei der Klausel handelt es sich nicht um eine nicht kontrollfähige Preishauptabrede, sondern um eine Preisnebenabrede, bei der die Zahlung nicht für eine eigenständige Leistung erbracht werden soll, sondern mit welcher der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2014, Az.: XI ZR 405/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus AG Hagen, 18.12.2015 - 19 C 339/15
    Für die Eigenschaft als Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB ist es ausreichend, wenn die Vertragsbedingung - wie hier - zum Zwecke künftiger wiederholter Einbeziehung in Vertragstexte "im Kopf des Verwenders" gespeichert ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az.: XI ZR 170/13), ohne dass sie in einer Preisliste fixiert sein muss.
  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

    Auszug aus AG Hagen, 18.12.2015 - 19 C 339/15
    Von einem Scheinunternehmer ist nämlich auszugehen, wenn sich dieser gegenüber seinem Vertragspartner als Unternehmer ausgibt und der Vertragspartner die seine Verbrauchereigenschaft begründenden Tatsachen weder gekannt hat noch hätte kennen müssen (vgl. BGH, NJW 2005, 1045).
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus AG Hagen, 18.12.2015 - 19 C 339/15
    Eine gegenteilige Rechtsprechung lag zu dem damaligen Zeitpunkt nur für Verbraucherdarlehensverträge vor (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014, Az.: XI ZR 17/14, juris Rn. 44).
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