Rechtsprechung
   AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,54279
AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13 (https://dejure.org/2018,54279)
AG Hagen, Entscheidung vom 26.09.2018 - 19 C 206/13 (https://dejure.org/2018,54279)
AG Hagen, Entscheidung vom 26. September 2018 - 19 C 206/13 (https://dejure.org/2018,54279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,54279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines zahnärztlichen Abrechnungsunternehmens durch Abrechnung der von dem Behandler erbrachten Behandlungsleistungen i.R.d. Nachweises der fehlerhaften Abrechnung durch ein Sachverständigengutachten

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines zahnärztlichen Abrechnungsunternehmens durch Abrechnung der von dem Behandler erbrachten Behandlungsleistungen i.R.d. Nachweises der fehlerhaften Abrechnung durch ein Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
    Denn es gibt keinen generellen Anspruch auf Nachlass eines Schriftsatzes zum Beweisergebnis und zur Beweiswürdigung (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1990, Az.: XII ZR 101/89, zitiert nach Juris-Rz. 16).
  • BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03

    Anspruch eines Zahnarztes auf Ersatz von Auslagen

    Auszug aus AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
    Dem Grunde nach kann ein festes und gesamtverpacktes "OP-Set" zu den - hier berechneten - operativen Leistungen der GOÄ gem. § 10 Abs. 1 GOÄ entsprechend einer standardisierten Katalog-/Preislistenzusammensetzung als Auslagenersatz berechnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2004, Az.: III ZR 264/03).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
    Hatten die Parteien diese Gelegenheit - wie hier in den mündlichen Verhandlungen vom 05.09.2018, 07.09.2018, 12.09.2018, 14.09.2018, 19.09.2018 und 20.09.2018-, so ist auch ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör Genüge getan (vgl. zu § 285 Abs. 2 ZPO: BGH, Urteil vom 12.02.2004, Az.: III ZR 359/02, zitiert nach Juris-Rz. 6).
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 41/81

    Arzthaftungsprozeß - Sachverständiger - Mündliche Anhörung - Sachunkundige Partei

    Auszug aus AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
    Dies gilt zunächst für die Fallkonstellation, in der einer medizinisch nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu gewähren sein kann, nach Vorliegen des Vernehmungsprotokolls und gegebenenfalls nach sachverständiger Beratung nochmals Stellung zu nehmen, wenn in einem Arzthaftungsprozess ein Sachverständiger zu schwierigen medizinischen Fragen nur mündlich, aber sehr ausführlich gehört wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.1982, Az.: VI ZR 41/81, zitiert nach Juris-LS und Rz. 1 sowie Urteil vom 17.04.1984, Az.: VI ZR 220/82, zitiert nach Juris-LS und Rz. 6).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 220/82

    Rechtliches Gehör bei mündlicher Erstattung eines Gutachtens im

    Auszug aus AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
    Dies gilt zunächst für die Fallkonstellation, in der einer medizinisch nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu gewähren sein kann, nach Vorliegen des Vernehmungsprotokolls und gegebenenfalls nach sachverständiger Beratung nochmals Stellung zu nehmen, wenn in einem Arzthaftungsprozess ein Sachverständiger zu schwierigen medizinischen Fragen nur mündlich, aber sehr ausführlich gehört wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.1982, Az.: VI ZR 41/81, zitiert nach Juris-LS und Rz. 1 sowie Urteil vom 17.04.1984, Az.: VI ZR 220/82, zitiert nach Juris-LS und Rz. 6).
  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
    Diese fehlt nämlich, wenn die Hauptklage aus formellen oder sonstigen vom Bestehen des streitigen Rechtsverhältnisses unabhängigen Gründen abweisungsreif ist (vgl. BGH, MDR 2010, 339; NJW 2004, 3330 (3332); Zöller-Greger, a.a.O., § 256 Rn. 25).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2007 - 5 U 2308/05

    Keine Verwirkung des Honoraranspruchs bei Rechnungsstellung erst 2 Jahre nach

    Auszug aus AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
    Für Leistungen, die lediglich möglich sind, für die sich aber weder eine Indikation feststellen, noch sich deren Durchführung sonst belegen lässt, kann die Klägerin nämlich kein Honorar - hier aus abgetretenem Recht - erhalten (vgl. vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2007, Az.: 5 U 2308/05, zitiert nach Juris- Rz. 36).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09

    Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei

    Auszug aus AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
    Diese fehlt nämlich, wenn die Hauptklage aus formellen oder sonstigen vom Bestehen des streitigen Rechtsverhältnisses unabhängigen Gründen abweisungsreif ist (vgl. BGH, MDR 2010, 339; NJW 2004, 3330 (3332); Zöller-Greger, a.a.O., § 256 Rn. 25).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
    Insofern genügt nämlich der Streit lediglich über Vorfragen oder Elemente dieses Rechtsverhältnisses auch im Rahmen des § 256 Abs. 2 ZPO nicht (vgl. BGH, NJW 2011, 2195 (2196); Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage (2016), § 256 Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht