Rechtsprechung
   AG Hagen, 21.10.2015 - 11 C 235/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45979
AG Hagen, 21.10.2015 - 11 C 235/15 (https://dejure.org/2015,45979)
AG Hagen, Entscheidung vom 21.10.2015 - 11 C 235/15 (https://dejure.org/2015,45979)
AG Hagen, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 11 C 235/15 (https://dejure.org/2015,45979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,45979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Hagen verurteilt die Westfälische Provinzial Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 21.10.2015 - 11 C 235/15 -.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus AG Hagen, 21.10.2015 - 11 C 235/15
    Allerdings ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten insbesondere dann unzumutbar, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)Üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zu Grunde liegen; anderenfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit, die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen (BGH, Urteil vom 22.06.2010, Az. VI ZR 337/09 = NJW 2010, 2725, 2726, Rz. 7 m.w.N.).

    Da nämlich der Schädiger die Tatsachen zu beweisen hat, aus denen sich ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB ergibt, liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es sich bei den Preisen der Vergleichswerkstatt um übliche Preise und damit eine günstigere, vergleichbare Reparaturmöglichkeit handelt, auf Seiten der Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2010, Az. VI ZR 337/09 = NJW 2010, 2725, 2726 Rz. 9).

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 313/13

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten auf

    Auszug aus AG Hagen, 21.10.2015 - 11 C 235/15
    Denn der Geschädigte darf, sofern - wie hier- die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständigerauf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat, und zwar unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (BGH, Urteil vom 15.07.2015, Az. VI ZR 313/13 = NJW 2014, 3236, 3237 m.w.N.).

    Zwar ist unter Umständen ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen markengebundenen oder "freien" Fachwerkstatt möglich, wenn der Schädiger darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH, Urteil vom 15.07.2015, Az. VI ZR 313/13 = NJW 2014, 3236, 3237 raw.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht