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AG Hainichen, 28.04.2005 - 1 C 36/05 |
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
Verfahrensgang
- AG Hainichen, 28.04.2005 - 1 C 36/05
- LG Chemnitz, 03.08.2006 - 6 S 383/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 20.01.2005 - 2 U 2242/04
Bestimmung des Umfanges der Erstattung von Mietwagenkosten im Rahmen eines …
Auszug aus AG Hainichen, 28.04.2005 - 1 C 36/05
Es kann mithin auch dahingestellt bleiben, ob und wie weit der streitgegenständliche Tarif als erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung im Sinne des oben genannten Urteils des Bundesgerichtshofes angesehen werden kann, da wie bereits beschrieben, über das Vorliegen eines eventuellen nicht gerechtfertigten Tarifes aus betriebswirtschaftlicher Sicht hinaus zu fordern ist, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif zugänglich war (so auch OLG Nürnberg Urteil vom 20.01.2005, Az: 2 U 2242/04) Deshalb, ist unerheblich, ob überhaupt ein günstigerer Tarif auf dem Markt existiert, sondern entscheidend ist, ob der Geschädigte in seinem konkreten Schadensfall ein Fahrzeug zu diesem Tarif hätte anödeten können (…a.a.O.). - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Hainichen, 28.04.2005 - 1 C 36/05
Sinne nicht vorliegen, so ist weiterhin zu prüfen, ob dem Geschädigten ein günstigerer Normaltarif zugänglich war (so unter anderem BGH Urteil vom 12.10.2004 AZ: VI ZR 151/03). - AG Erlangen, 04.05.2005 - 1 C 6/05
Auszug aus AG Hainichen, 28.04.2005 - 1 C 36/05
1 C 6/05.
- LG Chemnitz, 03.08.2006 - 6 S 383/05 Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.04.2005 verkündete Endurteil des Amtsgerichts Hainichen (1 C 36/05) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:.