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   AG Halle/Saale, 02.05.2017 - 95 C 3670/16   

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https://dejure.org/2017,49890
AG Halle/Saale, 02.05.2017 - 95 C 3670/16 (https://dejure.org/2017,49890)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 02.05.2017 - 95 C 3670/16 (https://dejure.org/2017,49890)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 95 C 3670/16 (https://dejure.org/2017,49890)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Halle (Saale) spricht mit nicht überzeugender Begründung nur einen geringen Teil der abgetretenen Sachverständigenkosten im Rechtsstreit gegen die HUK 24 AG zu (AG Halle/Saale Urteil vom 2.5.2017 - 95 C 3670/16 -).

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Halle (Saale) spricht mit nicht überzeugender Begründung nur einen geringen Teil der abgetretenen Sachverständigenkosten im Rechtsstreit gegen die HUK 24 AG zu (AG Halle/Saale Urteil vom 2.5.2017 - 95 C 3670/16 -).

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2017 - 95 C 3670/16
    Ein Geschädigter darf im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle Nebenkosten eines Kfz-Sachverständigen jedenfalls dann nicht mehr für erforderlich halten, wenn die hierfür vorgesehene Vergütung nach den Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes um mehr als 20 % überschritten werden (BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15).

    âEUR¢     Für die Fahrtkosten ist es zulässig, sich an den von verschiedenen Anbietern erstellten Autokostentabellen, etwa der ADAC-Autokostentabelle (vgl. https://www.adac.de/_mmm/pdf/autokostenuebersicht_47085.pdf) zu orientieren und im Rahmen der Schadensschätzung einen Kilometersatz von 0, 70 EUR als erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB anzusehen (BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15).

  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2017 - 95 C 3670/16
    Auch wenn der Rechnung nur dann eine Indizwirkung für die Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten beizumessen ist, soweit der Geschädigte sie - anders als hier - gezahlt hat (BGH, Urteil vom 19. Juli 2016 - VI ZR 491/15 - juris), so ist doch in einer zweiten Stufe der Erforderlichkeitsprüfung darauf abzustellen, ob die Überhöhung für den Kunden erkennbar war (vergleiche LG Halle vom 14.09.2016; 1 S 71/16).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2017 - 95 C 3670/16
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 151, 221).
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