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   AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14   

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https://dejure.org/2016,30022
AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14 (https://dejure.org/2016,30022)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 16.03.2016 - 106 C 1313/14 (https://dejure.org/2016,30022)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 16. März 2016 - 106 C 1313/14 (https://dejure.org/2016,30022)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Halle an der Saale verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 16.3.2016 - 106 C 1313/14 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Halle an der Saale verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 16.3.2016 - 106 C 1313/14 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrags im Sinne von § 249 BGB (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13, juris).

    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13, juris, Rn. 7; OLG Naumburg , Urteil vom 20. Januar 2006, 4 U 49/05, juris).

    Diese BVSK-Ergebnisse müssen jedoch nicht alleinige Grundlage der Bestimmung der Erforderlichkeit sein (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13, juris, Rn. 9; LG Halle, Urteil vom 12.11.2014 - 2 S 82/14).

  • LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14
    Auszug aus AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Eine solche Teilzahlung ohne Abgabe weiterer Erklärungen kann zwar nach ständiger Rechtsprechung nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden, ein pauschales Bestreiten der Eigentümerstellung der Geschädigten bei überwiegend erfolgter Zahlung der Beklagten muss aber als prozessual unbeachtlich angesehen werden (vgl. LG Halle, Urteil vom 12. November 2014 - 2 S 82/14; LG Arnsberg, Urteil vom 03. Juni 2014 - 3 S 58/14, juris).

    Diese BVSK-Ergebnisse müssen jedoch nicht alleinige Grundlage der Bestimmung der Erforderlichkeit sein (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13, juris, Rn. 9; LG Halle, Urteil vom 12.11.2014 - 2 S 82/14).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Der abzutretende Schadensersatzanspruch in Höhe der Gutachtenkosten ist als Teil des Gesamtschadensersatzanspruches gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung klar bezeichnet und auf die Gutachtenkosten begrenzt (vgl, OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006 - 4 U 49/05, juris).

    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13, juris, Rn. 7; OLG Naumburg , Urteil vom 20. Januar 2006, 4 U 49/05, juris).

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Zwar besteht, sofern der KFZ-Haftpflichtversicherung wirksam in den Schutzbereich des zwischen dem Sachverständigen und der Geschädigten abgeschlossenen Vertrages über die Gutachtenerstellung einbezogen ist, regelmäßig die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches bei Pflichtverletzung aus vertraglichem oder vorvertraglichem Schuldverhältnis durch den Sachverständigen, den auch die Haftpflichtversicherung geltend machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08, juris mit Verweis auf weitere Rechtsprechung).
  • LG Arnsberg, 03.06.2014 - 3 S 58/14

    Schadensersatzanspruch in Gestalt von Sachverständigenhonorar aus einem

    Auszug aus AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Eine solche Teilzahlung ohne Abgabe weiterer Erklärungen kann zwar nach ständiger Rechtsprechung nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden, ein pauschales Bestreiten der Eigentümerstellung der Geschädigten bei überwiegend erfolgter Zahlung der Beklagten muss aber als prozessual unbeachtlich angesehen werden (vgl. LG Halle, Urteil vom 12. November 2014 - 2 S 82/14; LG Arnsberg, Urteil vom 03. Juni 2014 - 3 S 58/14, juris).
  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Für die Wirksamkeit muss eine Abtretungserklärung in der Weise bestimmt sein, dass ihre Zugehörigkeit zum Vermögen des Zedenten oder Zessionars sowie Art und Umfang der gewollten Übertragung so wie die Person des Schuldners aus ihr hervorgehen (Erman/Westermann, BGB, § 398 Rn. 10; BGH, Urteil vom 16. März 1995 - IX ZR 72/94, Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 1995 - 18 U 137/94 , juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 18 U 137/94

    Unwirksamkeit einer Abtretung wegen fehlender Bestimmtheit

    Auszug aus AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Für die Wirksamkeit muss eine Abtretungserklärung in der Weise bestimmt sein, dass ihre Zugehörigkeit zum Vermögen des Zedenten oder Zessionars sowie Art und Umfang der gewollten Übertragung so wie die Person des Schuldners aus ihr hervorgehen (Erman/Westermann, BGB, § 398 Rn. 10; BGH, Urteil vom 16. März 1995 - IX ZR 72/94, Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 1995 - 18 U 137/94 , juris).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Denn nach § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB wird vermutet, dass der Besitzer auch Eigentümer der Sache ist und der Besitzer wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof auch von der Darlegungsund Beweislast hinsichtlich des Besitzerwerbs freigestellt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - IX ZR 55/02, BGHZ 156, 31 Off).
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