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   AG Halle/Saale, 24.06.2014 - 105 C 3786/13   

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https://dejure.org/2014,48646
AG Halle/Saale, 24.06.2014 - 105 C 3786/13 (https://dejure.org/2014,48646)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 24.06.2014 - 105 C 3786/13 (https://dejure.org/2014,48646)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 105 C 3786/13 (https://dejure.org/2014,48646)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    HUK-COBURG Allg. Vers. AG. zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil verurteilt

 
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  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 24.06.2014 - 105 C 3786/13
    Überhöhte Gutachterkosten gehen, woran die neue Rechtsprechung zum Unfallersatztarif nichts geändert hat (BGH NJW 2007, 1450) grundsätzlich nicht zulasten des Geschädigten; ihn trifft auch keine Erkundigungspflicht, anders nur, wenn der Geschädigte die Unangemessenheit erkennen und die Bezahlung ablehnen konnte (a.a.O. Rn. 50 zu § 12 StVG).

    Die Kosten der Schadensfeststellung sind Teil des zu ersetzenden Schadens insbesondere dann, wenn sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 24.06.2014 - 105 C 3786/13
    Außer bei Totalschaden wird die Beauftragung eines Sachverständigen zur Ermittlung der Reparaturkosten bei Beträgen unter 500 EUR in der Regel ein Verstoß gegen die Schadensminderungpflicht sein (OLG Naumburg NZV 2006, 546; zwischen 500 EUR und 750 EUR AG Mainz ZfS 2002, 74).
  • OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01

    Positive Vertragsverletzung eines Kfz-Mietvertrages wegen unterlassener

    Auszug aus AG Halle/Saale, 24.06.2014 - 105 C 3786/13
    Außer bei Totalschaden wird die Beauftragung eines Sachverständigen zur Ermittlung der Reparaturkosten bei Beträgen unter 500 EUR in der Regel ein Verstoß gegen die Schadensminderungpflicht sein (OLG Naumburg NZV 2006, 546; zwischen 500 EUR und 750 EUR AG Mainz ZfS 2002, 74).
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