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   AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15   

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https://dejure.org/2016,41634
AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15 (https://dejure.org/2016,41634)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 28.04.2016 - 92 C 3926/15 (https://dejure.org/2016,41634)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 28. April 2016 - 92 C 3926/15 (https://dejure.org/2016,41634)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vizepräsidentin des AG Halle (Saale) entscheidet mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 28.4.2016 - 92 C 3926/15 - zu restlichen Sachverständigenkosten im Rechtsstreit der Geschädigten gegen die Allianz Versicherungs AG.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vizepräsidentin des AG Halle (Saale) entscheidet mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 28.4.2016 - 92 C 3926/15 - zu restlichen Sachverständigenkosten im Rechtsstreit der Geschädigten gegen die Allianz Versicherungs AG.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12

    Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar;

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15
    Eine Grenze ist dabei mit rund 25 % in Relation zum Grundhonorar zu ziehen (vgl. OLG Dresden, Urt. vom 19.02.2014, 7 U 111/12, m.w.N.).

    Die Berechtigung der vorgenommenen Kostenschätzung ergibt sich auch unter Berücksichtigung der vom Gericht vertretenen Auffassung, dass von Nebenkosten im eigentlichen Sinn nur gesprochen werden kann, wenn es sich um eine im Verhältnis zur Hauptforderung stehende Kostenposition von untergeordneter Bedeutung handelt, wobei eine Grenze mit rund 25 % in Relation zum Grundhonorar zu ziehen ist (s.o. und vgl. OLG Dresden, Urt, vom 19.02.2014, 7 U 111/12, m.w.N.).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15
    Als erforderlichen Herstellungsaufwand kann der Geschädigte grundsätzlich nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGH, VersR 2007, 560 f.).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15
    Die Heranziehung von Listen und Tabellen zur Schadensschätzung ist im Rahmen des § 287 ZPO zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2008, VI ZR 164/07, zit. nach juris).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15
    So lange für ihn als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahiverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen verlangen (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 ff. m.w.N).
  • LG Halle, 16.11.2015 - 1 S 202/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: BVSK-Honorarbefragung 2013 als taugliche

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15
    Insbesondere ist die Zulassung der Berufung nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, zumal die vorliegend im Streit stehenden Tatsachen den hiesigen Einzelfall betreffen und insofern auch kein Widerspruch zu der Entscheidung des Landgerichts Halle vom 06.11.2015 - 1 S 202/15 - ersichtlich ist.
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98

    Begriff der üblichen Vergütung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15
    Üblich ist eine Vergütung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nach Art, Güte und Umfang gleiche Leistungen nach Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt (vgl. BGH, NJW 2001, 151 f.).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15
    Ein Indiz für die Erforderlichkeit bildet die Übereinstimmung des vom Geschädigten erbrachten Kostenaufwandes mit der Rechnung, sofern diese bzw. die ihr zugrunde liegende Preisvereinbarung nicht auch für den Geschädigten deutlich erkennbar über den üblichen Preisen liegt, weswegen ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages grundsätzlich nicht ausreicht, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (vgl. BGH Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13; Urt. vom 09.12.2014, VI ZR 138/14, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.04.2016 - 92 C 3926/15
    Ein Indiz für die Erforderlichkeit bildet die Übereinstimmung des vom Geschädigten erbrachten Kostenaufwandes mit der Rechnung, sofern diese bzw. die ihr zugrunde liegende Preisvereinbarung nicht auch für den Geschädigten deutlich erkennbar über den üblichen Preisen liegt, weswegen ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages grundsätzlich nicht ausreicht, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (vgl. BGH Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13; Urt. vom 09.12.2014, VI ZR 138/14, jeweils zit. nach juris).
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