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   AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04   

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https://dejure.org/2004,25534
AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04 (https://dejure.org/2004,25534)
AG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2004 - 36 A C 184/04 (https://dejure.org/2004,25534)
AG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2004 - 36 A C 184/04 (https://dejure.org/2004,25534)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von Gerhard Schröder auf Erstattung der anlässlich einer persönlichkeitsrechtlichen Abmahnung angefallenen Anwaltskosten; Verletzung des Rechts am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Verwendung einer "Kanzler-Puppe" in ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 196
  • GRUR-RR 2005, 141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Ein öffentliches Informationsinteresse entfällt regelmäßig dann, wenn durch die Verwertung des Bildnisses zu Werbezwecken allein Geschäftinteressen befriedigt werden sollen (vgl. nur BGH NJW 2002, 2317 - Marlene Dietrich II ; NJW 2000, 2201 - DerBlaue Engel ; NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).

    Zwar schließt der produktwerbende Charakter des Werbespots nicht von vornherein aus, dass er daneben auch einen weiterführenden Informationsgehalt für die Öffentlichkeit beinhalten kann (vgl. BGH NJW 2002, 2317, 2318 [BGH 14.05.2002 - VI ZR 220/01] - Marlene Dietrich II ), doch finden sich im konkreten Fall keinerlei - über die satirische Darstellung des Klägers hinausgehende - Anknüpfungspunkte hierfür.

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Die Öffentlichkeit findet "Bildwerke über ihn als bedeutsam und seiner Person willen der Beachtung wert" (BGH NJW 1996, 1128, 1129 [BGH 19.12.1995 - VI ZR 15/95] - Caroline von Monacco III ; vgl. auch BGH NJW 1996, 593 - Abschiedsmedaille ).

    Deshalb kann im Einzelfall auch ein marginales, hinter anderen Beweggründen zurückstehendes, schutzwürdiges Informationsinteresse für die Privilegierung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausreichen (vgl. BGH NJW 1996, 593, 595 [BGH 14.11.1995 - VI ZR 410/94] - Abschiedsmedaille ; Wenzel a.a.O.. Rdnr. 41).

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Ein öffentliches Informationsinteresse entfällt regelmäßig dann, wenn durch die Verwertung des Bildnisses zu Werbezwecken allein Geschäftinteressen befriedigt werden sollen (vgl. nur BGH NJW 2002, 2317 - Marlene Dietrich II ; NJW 2000, 2201 - DerBlaue Engel ; NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).

    Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn beim Zuschauer durch die Abbildung der Eindruck erweckt wird, dass die abgebildete Person zu dem beworbenen Produkt steht, es empfiehlt und sie zur Werbung für diese Ware ihr Bild zur Verfügung gestellt hat (vgl. BGH NJW-RR 1995, 789 - Kundenzeitschrift , BGH NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Der EGMR unterscheidet nämlich (NJW 2004, 2647ff. [EGMR 24.06.2004 - III - 59320/00] - Caroline von Hannover ) zwischen Berichten über Tatsachen, die einen Beitrag zu einer öffentlichen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft leisten, und sonstigen Mitteilungen, die nur dazu bestimmt seien, der Unterhaltung der Gesellschaft zu dienen.
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn beim Zuschauer durch die Abbildung der Eindruck erweckt wird, dass die abgebildete Person zu dem beworbenen Produkt steht, es empfiehlt und sie zur Werbung für diese Ware ihr Bild zur Verfügung gestellt hat (vgl. BGH NJW-RR 1995, 789 - Kundenzeitschrift , BGH NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Ein öffentliches Informationsinteresse entfällt regelmäßig dann, wenn durch die Verwertung des Bildnisses zu Werbezwecken allein Geschäftinteressen befriedigt werden sollen (vgl. nur BGH NJW 2002, 2317 - Marlene Dietrich II ; NJW 2000, 2201 - DerBlaue Engel ; NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1082/95

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Veröffentlichung

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    So wurde es als zulässig erachtet, auf dem Einband eines Lehrbuchs über Spieltechniken von Profi-Tennisspielern das Bild eines berühmten Tennisspielers zu verwenden (OLG Frankfurt NJW 1989, 402, 403) oder auf dem Titelblatt einer Kundenzeitschrift die Abbildung eines Schauspielers wiederzugeben, weil sich dieser Abbildung im Innenteil ein - wenn auch inhaltsarmer - kurzer redaktioneller Beitrag anschloss (BGH NJW-RR 1995, 7879 - Kundenzeitschrift ; BVerfG NJW 2000, 1026).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1988 - 6 U 153/86

    Das "berechtigte Interesse" im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    So wurde es als zulässig erachtet, auf dem Einband eines Lehrbuchs über Spieltechniken von Profi-Tennisspielern das Bild eines berühmten Tennisspielers zu verwenden (OLG Frankfurt NJW 1989, 402, 403) oder auf dem Titelblatt einer Kundenzeitschrift die Abbildung eines Schauspielers wiederzugeben, weil sich dieser Abbildung im Innenteil ein - wenn auch inhaltsarmer - kurzer redaktioneller Beitrag anschloss (BGH NJW-RR 1995, 7879 - Kundenzeitschrift ; BVerfG NJW 2000, 1026).
  • LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00

    Beckenbauer gewinnt Klage gegen Telekom - Gericht sieht Recht am eigenen Bild

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Dabei reicht es aus, wenn ein Double in einem Fernsehwerbespot auftritt (vgl. OLG Karlsruhe AfP 1996, 282, 283 - Ivan Rebroff; LG Düsseldorf AfP 2002, 64, 65 - Franz Beckenbauer ) oder die bekannte Stimme eines Künstlers zu Werbezwecken imitiert wird (vgl. OLG Hamburg GRUR 1989, 666 - Heinz Erhard ).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Die Beklagte kann sich zwar als werbendes Unternehmen auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind auch gefühlsbetonte Werbung, kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat, grundsätzlich als von Art. 5 Abs. 1 GG erfasst anzusehen (NJW 2001, 591 [BVerfG 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95] - Benetton I ).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

  • OLG Karlsruhe, 04.11.1994 - 14 U 125/93

    Werbespot; Schauspieler; Sänger; Prominenter; Nachahmung; Persönlichkeitsrecht;

  • LG Berlin, 08.06.1995 - 20 O 67/95

    Vertragsstrafe; Verwirkt; Zuwiderhandlung; Treu und Glauben; Reduzierung;

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

    2) Die Grundsätze der Konvention, so wie diese in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs niedergelegt sind, sind auch in einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg anerkannt worden, mit dem die gewerbliche Nutzung der Popularität des früheren Bundeskanzlers [...] untersagt wurde (AG Hamburg, Urt. v. 2.11.2004, 36A C 184/04, NJW-RR 2005, S. 196-198), selbst wenn diese Grundsätze in der Sache nicht unmittelbar relevant waren.
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