Rechtsprechung
AG Hamburg, 06.06.2013 - 36a C 23/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,83613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 06.06.2013 - 36a C 23/12
- LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten dem Grunde und der Höhe nach
Auf die Berufung der Klägerin und Berufungsklägerin wird der Beklagte und Berufungsbeklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Hamburg vom 06.06.2013, Az. 36a C 23/12 verurteilt, an die Klägerin weitere ? 296, 40 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2012 zu zahlen.unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Hamburg vom 06.06.2013, Az. 36a C 23/12, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin weitere ? 296, 40 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2012 zu zahlen.