Rechtsprechung
   AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19297
AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16 (https://dejure.org/2016,19297)
AG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2016 - 49 C 6/16 (https://dejure.org/2016,19297)
AG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 49 C 6/16 (https://dejure.org/2016,19297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,19297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • kanzlei-kotz.de

    Betriebskostenabrechnung - Relevanz pauschaler Einwendungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belegeinsicht verweigert: Was kann der Mieter tun?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostenabrechnung: Konkrete Einwendungen notwendig! (IMR 2016, 466)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15

    Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der

    Auszug aus AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16
    Auch der Mieter hat grundsätzlich ein Interesse daran, dass die ihm erteilte Abrechnung möglichst übersichtlich gestaltet ist und nicht mit Details versehen wird, die für ihn regelmäßig nicht mit einem wesentlichen Erkenntniswert verbunden sind (vgl. BGH NZM 2016, 192).
  • AG Hanau, 11.04.2012 - 37 C 244/10

    Mietverhältnis: Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen;

    Auszug aus AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16
    Im Ausgangspunkt ist der Mieter zwar nicht per se gehalten, zur Erhebung einer Einwendung Belegeinsicht zu nehmen, indes muss diese jedenfalls dann vorab wahrgenommen werden, wenn die Belegeinsicht eine Klärung der offenen Fragen ermöglicht (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2003, 57; AG Wedding GE 2014, 945; AG Wetzlar GE 2012, 1235; AG Hanau, Urteil v. 11.04.2012 zum Az.: 37 C 244/10 bei juris; AG Tempelhof-Kreuzberg GE 2010, 1351).
  • BGH, 11.05.2016 - VIII ZR 209/15

    Wohnraummiete: Einwendungsausschlusses wegen Fristablaufs bei Abrechnung nicht

    Auszug aus AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16
    Ansonsten wird die Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist nach Zugang der Abrechnung für den Mieter selbst unverbindlich, wenn sie fehlerhaft erfolgt ist, etwa weil sie mietvertraglich nicht umlagefähige Kosten enthalten hat (vgl. BGH NJW 2008, 1521 und 283; BGH, Urteil v. 11.05.2016 zum Az.: VIII ZR 209/15).
  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 27/10

    Wohnraummiete: Beginn der Einwendungsfrist bei formell unwirksamer

    Auszug aus AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16
    Der Mieter ist nach § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB ein Jahr nach Zugang der Abrechnung berechtigt, Einwendungen zu erheben, soweit die Abrechnung formell wirksam ist (vgl. BGH, Beschluss v. 15.03.2011 zur Geschäfts-Nr.: VIII ZR 234/10 im Anschluss an VIII ZR 27/10).
  • OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02

    Konkurs eines Wohnungseigentümers: Behandlung von Wohngeldforderungen

    Auszug aus AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16
    Im Ausgangspunkt ist der Mieter zwar nicht per se gehalten, zur Erhebung einer Einwendung Belegeinsicht zu nehmen, indes muss diese jedenfalls dann vorab wahrgenommen werden, wenn die Belegeinsicht eine Klärung der offenen Fragen ermöglicht (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2003, 57; AG Wedding GE 2014, 945; AG Wetzlar GE 2012, 1235; AG Hanau, Urteil v. 11.04.2012 zum Az.: 37 C 244/10 bei juris; AG Tempelhof-Kreuzberg GE 2010, 1351).
  • BGH, 19.07.2006 - VIII ZR 212/05

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer Bruttowarmmiete; Wirksamkeit eines

    Auszug aus AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16
    Durch die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung soll das Nutzerverhalten bei der Raumheizung sowie Warmwasserverbrauch, um den es hier geht, mit dem Ziel der Energieeinsparung beeinflusst werden (vgl. BGH NZM 2006, 652, Rn. 14).
  • LG Hamburg, 09.01.2018 - 334 S 31/16

    Beanstandung der Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Entbehrlichkeit

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 06.07.2016, Az. 49 C 6/16, abgeändert.
  • AG Hamburg, 29.09.2023 - 49 C 489/22
    Nach herrschender Rechtsprechung der Instanzgerichte sind pauschale Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung unbeachtlich, soweit sich diese durch eine Belegeinsicht ggf. ausräumen lassen (OLG Frankfurt ZMR 2021; 657; LG Berlin GE 2022, 905; AG Hamburg, Urteil vom 06.07.2016 zum Az. 49 C 6/16 bei juris; LG Hamburg WuM 2018, 88; AG Schöneberg GE 2019, 326; AG Paderborn ZMR 2021, 673; AG Iserlohn DWW 2021, 179; AG Köln ZMR 2021, 982).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht