Rechtsprechung
AG Hamburg, 07.06.2011 - 36a C 71/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- filesharing-rechtsanwalt.de
§ 19a UrhG, § 97a UrhG
Anschlussinhaber schuldet für illegales Filesharing keinen Schadensersatz, wenn sein nach altem Standard verschlüsselter WLAN-Router von Drittem missbraucht wird - JurPC
Störerhaftung, Gegenstandswert und Abmahnkosten in sog. Filesharing-Fällen
- info-it-recht.de
Deckelung der Abmahnkosten verneint bei Veröffentlichung einer Musikdatei; Schadensersatz verneint, auch wenn WLAN-Verschlüsselung nicht aktualisiert wurde
Kurzfassungen/Presse (13)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Etwa 460,00 EUR Abmahnkosten für die Filesharing-Abmahnung eines Musiktitels / Kein Schadensersatz, wenn alte WLAN-Verschlüsselung nicht auf den neuesten Stand gebracht wird
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: "Ich wars nicht” reicht nicht
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: "Ich wars nicht" nicht ausreichend
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine ermäßigten Abmahngebühren bei Veröffentlichung einer Musikdatei
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine ermäßigten Abmahngebühren bei Veröffentlichung einer Musikdatei
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 EUR bei Upload eines Musikalbums
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 EUR bei Upload eines Musikstücks
- rofast.de (Kurzinformation)
Störerhaftung bei Downloads von Musik und Filmen im Internet
- blogspot.de (Kurzinformation)
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Schadenersatz, wenn Dritter einen mit veralteter Technologie geschützten Internetanschluss unberechtigt nutzt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anschlussinhaber mit ungesichertem WLAN-Router muss unbegrenzt alle Abmahnkosten tragen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung und Haftung des Anschlussinhabers mit ungesichertem W-Lan
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 EUR bei Upload eines Musikstücks
Besprechungen u.ä.
- blogspot.com (Kurzanmerkung)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus AG Hamburg, 07.06.2011 - 36a C 71/11
Der Anschhlussinhaber, der geltend macht, jemand anders habe die Rechtsverletzung begangen, trägt hierfür eine sekundäre Darlegungslast (BGH GRUR 2010 633, 634, Rz. 12 - "Sommer unseres Lebens"), Dieser sekundären Darlegungslast ist die Beklagte nicht nachgekommen.Der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Netzes ist - auch bei Privatpersonen - adäquat kausal für Urheberrebhtsverletzungen, die unbekannte Dritte unter Einsatz dIeses Netzes begehen (BGH vom 12.05.2010, Rz. 20 f. (Az. I ZR 121/08)).
Zwar ist es einer Privatperson nicht zumutbar, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen (BGH vom 12.05.2010, Rz. 23 (Az. I ZR 121/08)).