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   AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14   

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https://dejure.org/2015,11452
AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14 (https://dejure.org/2015,11452)
AG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.2015 - 20a C 219/14 (https://dejure.org/2015,11452)
AG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 20a C 219/14 (https://dejure.org/2015,11452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Art 2 Buchst b EGV 261/2004, Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 5 Abs 3 EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004
    Ausgleichszahlung bei Flugverspätung: Verspätung eines im Wege des Code-Sharing durchgeführten Zubringerflugs; Blitzschlag als außergewöhnlicher Umstand

  • reise-recht-wiki.de

    Blitzschlag als außergewöhnlicher Umstand

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verspätung bei Code-Sharing-Flügen und der Blitzschlag im Vorumlauf

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Lufthansa haftet für Verspätung bei Code-Sharing-Flügen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • AG Hamburg, 27.01.2012 - 24a C 65/11

    Erhebliche Flugverspätung - Ausgleichsanspruch - Klageort

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Da bereits kein außergewöhnlicher Umstand anzunehmen ist, kommt es vorliegend nicht mehr auf die Frage an, ob die Beklagte alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um eine große Verspätung zu vermeiden (vgl. dazu auch AG Hamburg, Urt. v. 27.01.2012 - 24a C 65/11 -, juris; AG Frankfurt, RRa 2013, 187 (188)).
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Insbesondere kann damit offen bleiben, ob die Beklagte nicht gehalten gewesen wäre, konkreter vorzutragen, welche Möglichkeiten ihr zur Verfügung standen, um die Verspätung zu verhindern (vgl. BGH, RRa 2011, 33 ff.).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Ansprüche aus der Verordnung können auch solche Fluggäste geltend machen, die in Folge einer Verspätung einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, weil sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftverkehrsunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, "Sturgeon"-Urteil, NJW 2010, 43 ff.; "Nelson"-Urteil, NJW 2013, 671 ff.).
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Das Gericht geht mit dem BGH (NJW 2011, 2056 ff.; RRa 2013, 183 (184)) und dem EuGH (NJW 2009, 2801 ff.) davon aus, dass im Fall einer Beförderung von Personen im Luftverkehr sowohl der Ort des vertragsgemäßen Abfluges als auch der Ort der vertragsgemäßen Ankunft des Flugzeugs gleichermaßen als Erfüllungsort anzusehen sind.
  • EuGH, 04.10.2012 - C-22/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO ist als Ausnahmevorschrift grundsätzlich eng auszulegen (so auch EuGH, NJW 2013, 361 (363)).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Ansprüche aus der Verordnung können auch solche Fluggäste geltend machen, die in Folge einer Verspätung einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, weil sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftverkehrsunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, "Sturgeon"-Urteil, NJW 2010, 43 ff.; "Nelson"-Urteil, NJW 2013, 671 ff.).
  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12

    Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Nach Art. 7 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO wird deshalb bei der Ermittlung der für die Höhe der Ausgleichszahlung maßgeblichen Entfernung der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast (hier und nur hier verwendet die Verordnung im erörterten Zusammenhang den Singular) infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt (BGH, NJW 2013, 682 (683)).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Dieser Anspruch setzt nicht voraus, dass die verspätete Erreichung des Endzieles darauf beruht, dass sich der verspätete Flug selbst um die in Art. 6 Abs. 1a bis c FluggastrechteVO genannten Zeiten verzögert hat (EuGH, "Folkerts"-Urteil, NJW 2013, 1291 ff.).
  • AG Köln, 12.05.2014 - 142 C 600/13

    Haftung der Fluggesellschaft auch bei technischen Problemen im Rahmen der

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Dieses Risiko, welches die Fluggesellschaft bewusst durch den Einsatz eines Fluggerätes auf mehreren Flugstrecken hintereinander in einem engen Zeitplan in Kauf nimmt, kann nicht zu Lasten der späteren Passagiere abgewälzt werden, sondern liegt in der Risikosphäre des durchführenden Luftfahrtunternehmens (AG Erding, a.a.O. (32); AG Köln, NJW-RR 2014, 1277 (1279)).
  • AG Rüsselsheim, 05.07.2013 - 3 C 145/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / "außergewöhnlicher Umstand" /

    Auszug aus AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
    Dies würde der Zielsetzung der FluggastrechteVO, die Rechte der Fluggäste zu stärken, widersprechen (AG Rüsselsheim, Urt. v. 5. Juli 2013, 3 C 145/13, juris).
  • BGH, 09.04.2013 - X ZR 105/12

    Gilt die Fluggastrechteverordnung auch für Flüge aus der Schweiz in Drittstaaten?

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

  • BGH, 26.11.2009 - Xa ZR 132/08

    Tatsächlich ausführendes Luftfahrtunternehmen i.S.d. Art. 2 Buchst. b

  • LG Hannover, 18.01.2012 - 14 S 52/11

    Vogelschlag im Flugumlaufverfahren

  • AG Erding, 23.07.2012 - 3 C 719/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "außergewöhnlicher Umstand" / Blitzschlag während

  • AG Frankfurt/Main, 18.06.2019 - 29 C 1749/18

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Außergewöhnliche Umstände / Vorumlauf

    Denn das Risiko, welches die Fluggesellschaft bewusst durch den Einsatz eines Fluggerätes auf mehreren Flugstrecken hintereinander in einem engen Zeitplan in Kauf nehme, könne nicht zulasten der späteren Passagiere abgewälzt werden, sondern liege in der Risikosphäre des durchführenden Luftfahrtunternehmens (AG Hamburg Urteil vom 08.01.2015 - 20a C 219/14, BeckRS 2015, 9460, beck-online, m.w.N.; AG Köln Urteil vom 12.05.2014 - 142 C 600/13, BeckRS 2014, 11388, beck-online; AG Erding Urteil vom 23.07.2012 - 3 C 719/12, BeckRS 2013, 3515).
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