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AG Hamburg, 12.01.2017 - 31b C 150/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 12.01.2017 - 31b C 150/16
- LG Hamburg, 02.08.2017 - 323 S 4/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen der Fahrertür eines …
Auszug aus AG Hamburg, 12.01.2017 - 31b C 150/16
Die Tür darf weiter als 10 cm erst geöffnet werden, wenn mit Gewissheit niemand kommt (KG Berlin, Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 -, Rn. 10, juris). - BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 …
Auszug aus AG Hamburg, 12.01.2017 - 31b C 150/16
Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht schon der Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, Urteil vom 06. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 12, juris).
- LG Hamburg, 02.08.2017 - 323 S 4/17
Haftungsverteilung bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten beim Ein- und …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 12.01.2017, Az.: 31b C 150/16, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 12.01.2017 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg-Mitte zum Aktenzeichen 31b C 150/16 die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an den Kläger 1.627,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2016 sowie außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 255, 85 EUR zu zahlen.