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   AG Hamburg, 13.04.2010 - 102D C 125/08   

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https://dejure.org/2010,31441
AG Hamburg, 13.04.2010 - 102D C 125/08 (https://dejure.org/2010,31441)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13.04.2010 - 102D C 125/08 (https://dejure.org/2010,31441)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13. April 2010 - 102D C 125/08 (https://dejure.org/2010,31441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Zustimmung zum Erwerb einer Eigentumswohnung über ein Unternehmen mit Sitz in Belize kann wegen fehlender Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten verweigert werden; Anforderungen an die Zustimmung zum Erwerb einer Eigentumswohnung durch ein ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf: Zustimmungsverweigerung nur aus wichtigem Grund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 67
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Auszug aus AG Hamburg, 13.04.2010 - 102D C 125/08
    Ein wichtiger Grund für eine Versagung liegt vor, wenn der Erwerbsinteressent im Hinblick auf seine Person oder seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Wohnungseigentümer unzumutbar ist, weil aufgrund konkreter Anhaltspunkte objektiv begründete Zweifel bestehen, die erwarten lassen, dass der Erwerber nicht willens ist oder in der Lage sein wird, seinen Pflichten in der Wohnungseigentümergemeinschaft nachzukommen und die Rechte der anderen Wohnungseigentümer zu achten (OLG Frankfurt NZM 2006, 380; Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 12 Rz. 42).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 17/00

    Unwirksamer Zweitbeschluss

    Auszug aus AG Hamburg, 13.04.2010 - 102D C 125/08
    So haften beispielsweise die Wohnungseigentümer, die es schuldhaft unterlassen haben, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu beschließen, dem Sondereigentümer für den entstandenen Schaden (KG WuM 2005, 143; OLG Köln ZMR 2000, 865; BayObLG NJW-RR 1992m 1102; Greiner, 1464).
  • KG, 20.10.2004 - 24 W 97/03

    Wohnungseigentümerpflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung: Schadenersatzanspruch

    Auszug aus AG Hamburg, 13.04.2010 - 102D C 125/08
    So haften beispielsweise die Wohnungseigentümer, die es schuldhaft unterlassen haben, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu beschließen, dem Sondereigentümer für den entstandenen Schaden (KG WuM 2005, 143; OLG Köln ZMR 2000, 865; BayObLG NJW-RR 1992m 1102; Greiner, 1464).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

    Auszug aus AG Hamburg, 13.04.2010 - 102D C 125/08
    Ist ein Versagungsgrund nicht gegeben, so hat der veräußernde Wohnungseigentümer, nicht aber der Erwerber, einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung der Zustimmung, der bei unberechtigter Verweigerung Schadensersatzansprüche auslösen kann (Vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 279; Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 12 Rz. 45).
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