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AG Hamburg, 15.08.2007 - 22A C 134/07 |
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Verfahrensgang
- AG Hamburg, 15.08.2007 - 22A C 134/07
- LG Hamburg, 29.01.2008 - 312 S 1/07
- BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 29.01.2008 - 312 S 1/07
Rechtsanwaltsvergütung im wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren: Berechnung der …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 15.08.2007, Az.: 22A C 134/07 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin EUR 773, 04 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.3.2007 zu zahlen.Durch Urteil vom 15.08.2007, Az.: 22A C 134/07 hat das Amtsgericht Hamburg die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass der Anspruch der Klägerin durch Aufrechnung der Beklagten gemäß § 389 BGB erloschen sei.