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   AG Hamburg, 20.12.2005 - 67 c IN 387/05   

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https://dejure.org/2005,10438
AG Hamburg, 20.12.2005 - 67 c IN 387/05 (https://dejure.org/2005,10438)
AG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2005 - 67 c IN 387/05 (https://dejure.org/2005,10438)
AG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 67 c IN 387/05 (https://dejure.org/2005,10438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • zvi-online.de

    InsO §§ 26, 131; InsVV § 9
    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens trotz Kostenunterdeckung bei hinreichender Prognose für vollstreckbare Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kritische Prüfung der Darlegungen des Sachverständigen im Insolvenzverfahren zur Frage der Verfahrenskostendeckung bei Empfehlung einer Abweisung mangels Masse; Insolvenzverfahrenseröffnung bei begründeter Erwartung für die massegenerierende Durchsetzung von im ...

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1784
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZB 224/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter über das Vermögen

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2005 - 67c IN 387/05
    Die Chancen, daß eine PKH-Gewährung erfolgt, werden in Ansehung der Rechtsprechung des BGH zu verminderten Vorleistungspflicht bei Deckung der Verwaltervergütung aus dem zu erzielenden Prozeßerfolg als gut zu beurteilen sein: Dies gilt auch dann, wenn der Erfolg des Prozesses vornehmlich eigene Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters befriedigen würde (BGH ZIP 2003, 2036 =ZInsO 2003, 941 = NZI 2004, 26; Festhaltung an BGH, 15. Januar 1998, IX ZB 122/97, ZIP 1998, 297, so auch erneut: BGH, ZIP 2005, 1519=ZInsO 2005, 877: der PKH-Anspruch sei gem. § 116 S.1 Ziff.1 (Partei kraft Amtes mit verwalteter Vermögensmasse) ZPO zu prüfen, der Verwalter als "Beteiligter" bleibe außer Betracht.
  • BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97

    Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2005 - 67c IN 387/05
    Die Chancen, daß eine PKH-Gewährung erfolgt, werden in Ansehung der Rechtsprechung des BGH zu verminderten Vorleistungspflicht bei Deckung der Verwaltervergütung aus dem zu erzielenden Prozeßerfolg als gut zu beurteilen sein: Dies gilt auch dann, wenn der Erfolg des Prozesses vornehmlich eigene Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters befriedigen würde (BGH ZIP 2003, 2036 =ZInsO 2003, 941 = NZI 2004, 26; Festhaltung an BGH, 15. Januar 1998, IX ZB 122/97, ZIP 1998, 297, so auch erneut: BGH, ZIP 2005, 1519=ZInsO 2005, 877: der PKH-Anspruch sei gem. § 116 S.1 Ziff.1 (Partei kraft Amtes mit verwalteter Vermögensmasse) ZPO zu prüfen, der Verwalter als "Beteiligter" bleibe außer Betracht.
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2005 - 67c IN 387/05
    Die Chancen, daß eine PKH-Gewährung erfolgt, werden in Ansehung der Rechtsprechung des BGH zu verminderten Vorleistungspflicht bei Deckung der Verwaltervergütung aus dem zu erzielenden Prozeßerfolg als gut zu beurteilen sein: Dies gilt auch dann, wenn der Erfolg des Prozesses vornehmlich eigene Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters befriedigen würde (BGH ZIP 2003, 2036 =ZInsO 2003, 941 = NZI 2004, 26; Festhaltung an BGH, 15. Januar 1998, IX ZB 122/97, ZIP 1998, 297, so auch erneut: BGH, ZIP 2005, 1519=ZInsO 2005, 877: der PKH-Anspruch sei gem. § 116 S.1 Ziff.1 (Partei kraft Amtes mit verwalteter Vermögensmasse) ZPO zu prüfen, der Verwalter als "Beteiligter" bleibe außer Betracht.
  • BGH, 17.06.2003 - IX ZB 476/02

    Ermittlung des Schuldnervermögens durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2005 - 67c IN 387/05
    Der BGH hält jedenfalls mindestens ein Jahr als Prognosezeitraum für unbedenklich (BGH, ZInsO 2003, 706=ZIP 2003, 2171).
  • OLG Hamm, 02.11.2004 - 27 W 44/04

    Zum Anfechtungsrecht des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgrund gerichtlicher

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2005 - 67c IN 387/05
    Das Insolvenzeröffnungsverfahren kann auch nicht bis zur Klärung der erfolgreichen Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen offengehalten werden, da das Insolvenzgericht den vorl. Verwalter nicht zu deren Geltendmachung ermächtigen kann, da diese erst mit Verfahrenseröffnung entstehen (OLG Hamm, ZInsO 2005, 217=ZIP 2005, 361).
  • LG Leipzig, 15.05.2002 - 12 T 1606/02

    Prüfung des Vorhandenseins von genügend Masse zur Deckung der Kosten des

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2005 - 67c IN 387/05
    Dieser Zeitraum kann im Einzelfall mehrere Jahre umfassen, wie das AG Hamburg bereits im Jahre 2000 ausdrücklich festgestellt hat (vgl. AG Hamburg, NZI 2000, S.140 f. : Prognosezeitraum: zwei Jahre mindestens; siehe auch: LG Leipzig, ZInsO 2002, S. 576 f.: großzügiger Bewertungsmaßstab, Prohnosezeitraum von mehr als zwei Jahren zulässig; aA Uhlenbruck, NZI 2001, 408, 409, nunmehr aber zustimmend: Uhlenbruck, InsO 12.Aufl., § 26 Rz.14).
  • BFH, 09.12.2004 - VII S 29/03

    Insolvenzverwalter: PKH

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2005 - 67c IN 387/05
    Auch der BFH (ZInsO 2005, 1216, 9.12.2004) hat entschieden, daß eine Vorleistungspflicht weder für den Insolvenzverwalter noch für die "echten Massegläubiger" i.S.d. §§ 53 ff.InsO besteht.
  • AG Göttingen, 11.12.2008 - 71 IN 85/08

    Insolvenzverfahren: Eröffnung bei erst in zwei Jahren zu erwartender

    Vielmehr ist ein - zeitlich - großzügiger Maßstab anzulegen (AG Hamburg ZInsO 2006, 51, 52 = ZVI 2006, 244; MünchKomm-InsO/Haarmeyer § 26 Rz. 23).
  • AG Hamburg, 21.06.2010 - 67c IN 164/10

    Festsetzung der Sachverständigenvergütung in einem Insolvenzverfahren:

    Der Prognosezeitraum für eine Verfahrenskostendeckung erstreckt sich auf mehrere Monate nach dem voraussichtlichen Eröffnungszeitraum und kann in Einzelfällen, z.B. bei gesichertem Massezufluss, auch mehrere Jahre umfassen (vgl. AG Hamburg, NZI 2000, S.140 f. ; LG Leipzig, ZInsO 2002, S. 576 f.; AG Hamburg ZInsO 2006, 51).
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