Rechtsprechung
AG Hamburg, 23.07.1974 - 40 C 305/73 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verschiedene kleine Mängel in der Wohnung berechtigen nicht zur Mietminderung, wenn die Lebensweise des Mieters nicht beeinträchtigt wird - Mieter muss vor Vertragsabschluss prüfen, ob gemietete Komfortwohnung eine solche ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1
Mietminderung bei Funktionslosigkeit von 12 von 15 Steckdosen, Verstopfung des WC-Abflusses und Mängeln der Postzustellung sowie bei Fehlen der Türschwellen, fehlender Befestigung eines Fenstergriffschaniers, mangelhafter Verklebung des Teppichbodens, Fehlen eines ...
Wird zitiert von ...
- AG Stuttgart, 08.11.2011 - 32 C 2842/11
Recht zur Verweigerung der Ausbesserung eines Mangels durch einen Mieter bei …
Zwar wird ist bei vergleichbaren Fällen optischer aber nicht funktioneller Beeinträchtigung teilweise keine Minderung zugesprochen worden, vgl. LG Köln, 4. August 2005, 6 S 26/05 (Verschmutzung des Balkongeländers); LG Berlin, 4. Juni 1984, 61 S 204/83 (Abgetretene Türschwellen innerhalb der Wohnung); KG Berlin, 16. August 2004, 12 U 310/03 (Schäden am Fußbodenbelag ohne Verschulden des Vermieters); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Farbspritzer im Bad); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Türangel ist nicht lackiert ); AG Münster, 20. Juli 1982, 3 C 20/82 (Unansehnliche Hausfassade und Treppenhaus); doch ist im hiesigen Fall gerade noch eine Minderung von 3 % erreicht.