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   AG Hamburg-Altona, 22.10.2013 - 315a C 66/13   

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https://dejure.org/2013,36817
AG Hamburg-Altona, 22.10.2013 - 315a C 66/13 (https://dejure.org/2013,36817)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 22.10.2013 - 315a C 66/13 (https://dejure.org/2013,36817)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 315a C 66/13 (https://dejure.org/2013,36817)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Gericht verneint im Prozess gegen HUK-Coburg und deren VN die Verweisung auf Referenzbetrieb, den DEKRA im Prüfbericht benannt hat

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil gegen Stundensätze der Versicherungs-Werkstätten - Enge Vertragsbindung untergräbt Rechte des Geschädigten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 25.03.2014 - 323 S 78/13

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Unzumutbarkeit der Verweisung auf eine

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 22.10.2013 - 315a C 66/13
    Die eingelegte Berufung der HUK wurde am 25.03.2014 zurückgewiesen - der Anschlussberufung der Klägerin (Beilackierung) wurde stattgegeben (323 S 78/13).
  • LG Hamburg, 15.05.2013 - 302 S 8/12
    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 22.10.2013 - 315a C 66/13
    Das Gericht schließt sich der in dem Hinweisbeschluss vom 15.05.2013 (Az. 302 S 8/12) geäußerten Auffassung der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg an, wonach eine vertragliche Beziehung der Beklagten zu dem von ihr benannten Referenzbetrieb grundsätzlich geeignet ist, die Unzumutbarkeit der Verweisung zu begründen, denn ein Verweis an die mit dem Ersatzpflichtigen vertraglich verbundene Reparaturwerkstatt würde die Ersetzungsbefugnis des Klägers nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB unterlaufen.
  • LG Hamburg, 28.09.2012 - 306 S 36/11
    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 22.10.2013 - 315a C 66/13
    Zwar ist eine Verweisung auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit grundsätzlich auch im Prozess noch wirksam möglich (BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 320/12, LG Hamburg, Urteil vom 28.09.2012, Az. 306 S 36/11, zitiert bei Juris), sodass es vorliegend unerheblich ist, ob der Prüfbericht der DEKRA der die Verweisungswerkstätten benennt, bei dem Abrechnungschreiben der Beklagten dabei war, jedoch waren die Verweisungen unzumutbar.
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 22.10.2013 - 315a C 66/13
    Zwar ist eine Verweisung auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit grundsätzlich auch im Prozess noch wirksam möglich (BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 320/12, LG Hamburg, Urteil vom 28.09.2012, Az. 306 S 36/11, zitiert bei Juris), sodass es vorliegend unerheblich ist, ob der Prüfbericht der DEKRA der die Verweisungswerkstätten benennt, bei dem Abrechnungschreiben der Beklagten dabei war, jedoch waren die Verweisungen unzumutbar.
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