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AG Hamburg-Altona, 23.06.2005 - 318c C 49/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der ausschließlichenörtlichen Zuständigkeit eines Gerichts in einem Rechtsstreitüber eine Forderung aus einem Mietverhältnis; Insolvenzrechtliche Ausgestaltung der Qualifizierung von Mietforderungen als Masseverbindlichkeiten
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona, 23.06.2005 - 318c C 49/05
- LG Hamburg, 24.03.2006 - 311 S 95/05
- BGH, 28.06.2007 - IX ZR 73/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02
Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 23.06.2005 - 318c C 49/05
Mietforderungen wie die hier streitgegenständliche sind hingegen Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 I Nr. 2 InsO , weil ihre Erfüllung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen soll, wenn sie auch bereits vorher durch den Schuldner begründet wurden ( BGH Urt v. 03.04.2003 - IX ZR 101/02 , MDR 2003, 1015, 1017).