Rechtsprechung
   AG Hamburg-Barmbek, 05.03.2010 - 822 C 420/09   

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https://dejure.org/2010,43038
AG Hamburg-Barmbek, 05.03.2010 - 822 C 420/09 (https://dejure.org/2010,43038)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 05.03.2010 - 822 C 420/09 (https://dejure.org/2010,43038)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 05. März 2010 - 822 C 420/09 (https://dejure.org/2010,43038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechnung / Mahnung der "Gewerbeauskunft-Zentrale" - Firma GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 05.03.2010 - 822 C 420/09
    In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 05.03.2010 - 822 C 420/09
    Die Täuschung kann erfolgen, ohne dass unwahre Tatsachen ausdrücklich behauptet werden müssten (BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR 439/00).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 05.03.2010 - 822 C 420/09
    Das schutzwürdige Interesse an der Feststellung entfällt erst, wenn der Gegner die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurücknehmen kann, gemäß § 269 Abs. 1 ZPO also erst mit der mündlichen Verhandlung (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1987, I ZR 230/85).
  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10

    Zum Zahlungsanspruch für eine Anzeige in einem Internet-Adressenregister;

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 05. März 2010 (Az.: 822 C 420/09) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts-Hamburg-Barmbek, Geschäfts-Nr. 822 C 420/09, vom 05.03.2010 wird aufgehoben, 2. Die Klage wird abgewiesen.

  • OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13

    Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle

    Es handelt sich nicht um das bloße Ausnutzen eines Irrtums, sondern um dessen Herbeiführung durch gezielte Verschleierungsmanöver (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2001 - 4 StR 439/00 -, NStZ 2001, 430 = NJW 2001, 2187 [Angebotsschreiben mit Rechnungsmerkmalen; Internet Todesanzeigen] ; BGH, Urt. v. 04.12.2003 - 5 StR 308/03 -, NStZ-RR 2004, 110 = StV 2004, 535 [Angebotsschreiben mit Rechnungsmerkmalen; Datenbank] ; BGH, Urt. v. 26.07.2012 - VII ZR 262/11 -, NJW-RR 2012, 1261 = BB 2012, 2718 ["Eintragungsantrag Gewerbedatenbank"] ; BGH Urt. v. 30.06.2011 - I ZR 157/10 -, NJW 2012, 1449 ["Eintragungsantrag" Branchenverzeichnis] , OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.02.2012 - I-20 U 100/11 -, WRP 2012, 731 [Aktualisierung Internet Branchenverzeichnis] ; LG Hamburg, Urt. v. 14.01.2011 - 309 S 66/10 -, ZWH 2011, 39 [Unternehmensregister] ; AG Hamburg-Barmbek, Urt. v. 05.03.2010 - 822 C 420/09 -, zitiert nach juris [Unternehmensregister] ; LG Saarbrücken, Urt. v. 26.10.2012 - 13 S 143/12, zitiert nach juris [Branchenverzeichnis] ; LG Bonn, Urt. v. 22.08.2012 - 5 S 82/12 -, zitiert nach juris [Ärzteverzeichnis] ; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 263 Rdnr. 28).
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