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AG Hamburg-Blankenese, 01.04.2015 - 539 C 26/14 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 01. April 2015 - 539 C 26/14 (https://dejure.org/2015,66462)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 01.04.2015 - 539 C 26/14
- LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 01.04.2015 - 539 C 26/14
Der Zweitbeschluss über die Wahl des bisherigen Verwalters ist bzgl. Alternativangeboten so zu behandeln wie die Wiederwahl eines Verwalters (BGH, ZMR 2011, 735).2.
- AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote …
Dies ist im vorliegenden Fall, insbesondere für die in dem Beschluss zu TOP 2 lit. e. festgestellte, eingeschränkte Delegation auf den Architekten zu bejahen (vgl. LG Hamburg ZMR 2012, 657, Hogenschurz ZMR 2011, 928 und Abramenko ZfIR 2014, 725 sowie AG Hamburg-Blankenese Urteil vom 01.04.2015, 539 C 26/14). - LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15
Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 01.04.2015, Az. 539 C 26/14, dahingehend abgeändert dass auch die Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu TOP 2 und 4c der Eigentümerversammlung vom 27.08.2014 für ungültig erklärt werden; im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.das Urteil des Amtsgerichtes Hamburg-Blankenese vom 01.04.2015, Az. 539 C 26/14, abzuändern und die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 27.08.2014 zu TOP 2, 3, 4 und 5 für unwirksam zu erklären, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.