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AG Hamburg-Blankenese, 10.04.2000 - 506 II 37/99 |
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AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 10. April 2000 - 506 II 37/99 (https://dejure.org/2000,48666)
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Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 10.04.2000 - 506 II 37/99
- LG Hamburg, 02.07.2001 - 318 T 83/00
- OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von …
Der Beschluß des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 10. April 2000 (Az. 506 II 37/99) wird abgeändert und die Anträge des Antragstellers werden abgewiesen. - LG Hamburg, 22.01.2003 - 318 T 112/02
Zustimmung zur Herstellung des dem Antragsteller nach der Teilungserklärung …
Ein erstes Verfahren (Amtsgericht Hamburg-Blankenese - 506 II 37/99 -) ist zu Ungunsten des Antragstellers entschieden worden, weil das Hanseatische Oberlandesgerichts (Beschluss vom 25.2.2002 - 2 Wx 94/01 -) in dem vom Antragsteller geplanten Bauvorhaben wegen Abweichungen von den Bestimmungen der Teilungserklärung eine Beeinträchtigung der Rechtspositionen der Antragsgegner gesehen hat, der zuzustimmen sie nicht verpflichtet seien. - LG Hamburg, 02.07.2001 - 318 T 83/00
Zustimmung zu einem geplanten Bauvorhaben; Bestehen eines Schuldverhältnisses …
Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegner gegen den Beschluß des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 10.04.2000 - Aktenzeichen: 506 II 37/99 - werden zurückgewiesen.