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   AG Hamburg-Blankenese, 27.07.2005 - 517 C 70/04   

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https://dejure.org/2005,15951
AG Hamburg-Blankenese, 27.07.2005 - 517 C 70/04 (https://dejure.org/2005,15951)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 27.07.2005 - 517 C 70/04 (https://dejure.org/2005,15951)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 517 C 70/04 (https://dejure.org/2005,15951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines auf einen Partnerschaftsvermittlungsvertrag geleisteten Entgelts; Analoge Anwendung des § 656 BGB auf Partnerschaftsvermittlungsverträge

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Partnervermittlungsvertrag - Untätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 801
  • FamRZ 2006, 1197
  • FamRZ 2007, 212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 25.04.1991 - 302 S 9/91
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 27.07.2005 - 517 C 70/04
    Die Klägerin beruft sich auf eine ältere Rechtsprechung der ZK 2 des LG Hamburg (Urteil vom 25. April 1991, Az: 302 S 9/91).

    Bereits aus der handschriftlichen Sonderabsprache zum Partnervermittlungsvertrag ergibt sich, dass es sich hier um einen erfolgsqualifizierten Dienstvertrag im Sinne der Auffassung der ZK 2 des LG Hamburg (Urteil vom 25.04.1991, 302 S 9/91) gehandelt hat.

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 124/03

    Begriff des Partnerschaftsvermittlungsvertrages

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 27.07.2005 - 517 C 70/04
    Hierauf kommt es jedoch nach Auffassung des erkennenden Gerichts deshalb nicht an, weil entgegen der Rechtsprechung des BGH (zuletzt FamRZ 2004, 775 = NJW-RR 2004, 778 f.) § 656 BGB jedenfalls seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr auf Partnerschaftsvermittlungsverträge analog angewendet werden kann.

    Selbst wenn man dem nicht folgt, spricht die Untätigkeit des Gesetzgebers bei Einführung des neuen Schuldrechts jedenfalls nicht für ein Beibehalten der älteren Rechtsprechung zur Analogie bei § 656 BGB (so allerdings BGH, FamRZ 2004, 775 f.).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 6 U 4/92

    Zurückforderung von Leistungen aufgrund eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 27.07.2005 - 517 C 70/04
    Der zwischen den Parteien geschlossene Dienstvertrag verpflichtete den Beklagten, immer wieder Dienste durch Übersendung weiterer Partnervorschläge zu erbringen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 507).
  • AG Bochum, 18.09.1990 - 45 C 117/90

    Kündbarkeit von Partnerschaftsvermittlungsverträgen; Zulässigkeit des Behaltens

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 27.07.2005 - 517 C 70/04
    Auf dieser Linie liegt auch eine Entscheidung des AG Bochum (NJW-RR 1991, 1207), das feststellte, dass eine zeitanteilige Vergütung vom Partnerschaftsvermittler dann nicht verlangt werden kann, wenn er seine Leistungen nicht ordentlich erbracht hat.
  • AG Gardelegen, 20.12.2001 - 31 C 350/01

    (Entsprechende) Anwendbarkeit des § 656 BGB auf

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 27.07.2005 - 517 C 70/04
    Bereits dies spricht gegen eine Analogie dieser Sondernorm (vgl. AG Gardelegen, FamRZ 2002, 1626 f.).
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