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AG Hamburg-Harburg, 17.12.2014 - 648 C 259/14 |
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AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 648 C 259/14 (https://dejure.org/2014,57262)
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- BGH, 08.10.1982 - V ZR 216/81
Zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtendes Verschulden bei Verhandlungen …
Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 17.12.2014 - 648 C 259/14
Ein Schadenersatzanspruch bei Abbruch von Verhandlungen über ein gemäß § 311b BGB formbedürftiges Rechtsgeschäft kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn das Vertrauen der Gegenseite in das Zustandekommen des Vertrages in schuldhafter Weise herbeigeführt und unterhalten worden ist (BGH, Urt. v. 08.10.1982 - V ZR 216/81, juris Rdnr. 14). - BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08
Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der …
Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 17.12.2014 - 648 C 259/14
Dabei werden jedoch nur diejenigen Aufwendungen ersetzt, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 2009, 3713, Palandt-Grüneberg, § 249 Rdnr. 2).