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   AG Hamburg-Harburg, 24.04.2013 - 642 C 2/13   

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https://dejure.org/2013,20897
AG Hamburg-Harburg, 24.04.2013 - 642 C 2/13 (https://dejure.org/2013,20897)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 24.04.2013 - 642 C 2/13 (https://dejure.org/2013,20897)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 24. April 2013 - 642 C 2/13 (https://dejure.org/2013,20897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 675c BGB, §§ 675cff BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, EGRL 64/2007
    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in sog. Anweisungsfällen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Festhalten an der gefestigten Rechtsprechung zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung in Anweisungsfällen auch unter dem neuen Zahlungsdiensterecht

  • RA Kotz

    Zahlungsdiensterecht: bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in Anweisungsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675u, 675c ff., 812; RL 2007/64/EG Art. 60
    Festhalten an der gefestigten Rechtsprechung zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung in Anweisungsfällen auch unter dem neuen Zahlungsdiensterecht

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1517
  • WM 2014, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09

    Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 24.04.2013 - 642 C 2/13
    Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (BGH NJW 2011, 66 - juris, Tz. 31).

    Dies ist insbesondere bei versehentlicher Doppelausführung einer Überweisung anzunehmen (vgl. BGH NJW 2011, 66 - juris, Tz. 34 m.w.N.; LG Hannover, BKR 2011, 348).

    Da der Fehler somit im Organisationsbereich der Klägerin liegt, sind schützenswerte Belange, die eine Direktkondiktion der Klägerin gegen den Beklagten geböten, nicht gegeben (vgl. BGH NJW 2011, 66 - juris, Tz. 36).

  • LG Hannover, 21.12.2010 - 18 O 166/10

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer nicht autorisierten Überweisung

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 24.04.2013 - 642 C 2/13
    Dies ist insbesondere bei versehentlicher Doppelausführung einer Überweisung anzunehmen (vgl. BGH NJW 2011, 66 - juris, Tz. 34 m.w.N.; LG Hannover, BKR 2011, 348).

    Der Auffassung des LG Hannover (BKR 2011, 348 - juris, Leitsatz zu 2 und Tz. 25), wonach aufgrund des Inkrafttretens des § 675 u BGB ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang generell nicht mehr als bereicherungsrechtliche Leistung des Kontoinhabers an den Zahlungsempfänger anzusehen und deshalb eine Eingriffskondiktion der Bank gegen den Zahlungsempfänger gegeben sei, folgt das Gericht nicht.

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 24.04.2013 - 642 C 2/13
    Nicht auf den inneren Willen des Leistenden, sondern auf die Erkennbarkeit der Person des Leistenden "aus der Sicht des Zuwendungsempfängers" kommt es an (BGHZ 40, 272 - juris, Tz. 29).
  • BGH, 04.04.1962 - VIII ZR 3/61
    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 24.04.2013 - 642 C 2/13
    Dies gilt auch dann, wenn mehr als drei Personen an dem Leistungsverhältnis beteiligt sind (vgl. BGH JZ 1962, 671).
  • BGH, 16.06.2015 - XI ZR 243/13

    Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und

    c) aa) Ob diese - maßgeblich auf Veranlasser- und Rechtsscheinhaftung abstellende - Ausnahme von den allgemeinen Grundsätzen des Bereicherungsausgleichs in Anweisungsfällen nach dem In-Kraft-Treten der - der Umsetzung der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 (ABl. L 319/1) dienenden - Vorschriften über Zahlungsdienste (§§ 675c ff. BGB), insbesondere des § 675u BGB, am 31. Oktober 2009 fortgelten, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: AG Hamburg-Harburg, WM 2014, 352, 353; Grundmann in Großkomm, HGB, 5. Aufl., Bankvertragsrecht Dritter Teil Rn. 417 ff.; Staudinger/Omlor, BGB, Neubearb. 2012, § 675z Rn. 6; Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 2. Aufl., § 675u Rn. 30; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., BankGesch (7), C/78; Rademacher, NJW 2011, 2169, 2171; Schnauder, juris PR-BKR 11/2011 Anm. 4; Fornasier, AcP 212 (2012) S. 410, 434 f.; Diekmann, WM 2015, 14, 16 f.; Piekenbrock, WM 2015, 797 f., verneinend: LG Hannover, ZIP 2011, 1406, 1407; LG Berlin, WM 2015, 376, 377; MünchKommBGB/Casper, 6. Aufl., § 675u Rn. 21 ff.; Bartels, WM 2010, 1828, 1833; Madaus, EWiR 2011, 589 f.; Linardatos, BKR 2013, 375, 376; Belling/Belling, JZ 2010, 708, 710 f.; Erman/Graf v. Westphalen, BGB, 14. Aufl., § 675u Rn. 12).
  • KG, 13.11.2014 - 8 U 35/14

    Betreuung: Rechtswirkung des Sperrvermerks bei Anlegung von Geld des Betreuten

    Es kann in diesem Zusammenhang dahin gestellt bleiben, ob man mit dem Landgericht Hannover davon ausgeht, dass bei Zahlungsdienstleistungen durch die spezialgesetzliche Regelung des § 675 u BGB ein nach bisheriger Rechtslage unter Umständen bestehender Bereicherungsrechtlicher Anspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Zahler gesperrt ist (Landgericht Hannover, ZIP 2011, 1406, m.w.N.), oder ob man mit dem Amtsgericht Hamburg-Harburg (ZIP 2013, 1517) davon ausgeht, dass ein bereicherungsrechtlicher Anspruch dann bestehen kann, wenn der Kontoinhaber durch die Zahlung der Bank von einer Verbindlichkeit frei geworden ist.
  • AG Schorndorf, 08.05.2014 - 6 C 17/14

    Irrtümliche Zuvielüberweisung - Anspruch gegen den Zahlungsempfänger

    Diese Ansicht hat jedoch auch in Rechtsprechung und Lehre einigen Widerspruch erfahren (z.B. AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 24.04.2013, 642 C 2/13; Rademacher, NJW 2011, 2169; Staudinger/Omlor, 675 z BGB Rn. 6 m.w.N.).
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