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   AG Hamburg-Harburg, 30.04.2014 - 648 C 422/13   

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https://dejure.org/2014,15786
AG Hamburg-Harburg, 30.04.2014 - 648 C 422/13 (https://dejure.org/2014,15786)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 30.04.2014 - 648 C 422/13 (https://dejure.org/2014,15786)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 30. April 2014 - 648 C 422/13 (https://dejure.org/2014,15786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Nutzungausfall nach Verkehrsunfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Gegenständlich ist der Nutzungsersatz für eine Dauer von 54 Tagen -> Teilt der Geschädigte dem... | Gutachten; NA Nutzungsausfall; Rechtsanwaltskosten

  • verkehrsanwaelte.de PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch auf Nutzungsausfall auch für die Zeit bis zur Entscheidung über die Unfallregulierung

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Dauer des Nutzungsausfalls: Haftungszusage der Kfz-Haftpflichtversicherung darf abgewartet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Evergreen: Nutzungsausfall ja - aber wie lange?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 01.11.2012 - 331 S 35/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit bis zur

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 30.04.2014 - 648 C 422/13
    b) Grundsätzlich ist der Nutzungsausfall nur für den Zeitraum zu ersetzen, der benötigt wird, um das beschädigte Fahrzeug zu reparieren oder zu ersetzen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 1.11.2012, Az. 331 S 35/12).

    Da nicht ersichtlich ist dass der Kläger seine insoweit vorliegende Mittellosigkeit bloß vorgeschoben hat, durfte er auf die Regulierungsentscheidung der Beklagten warten (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 1.11.2012, Az. 331 S 35/12).

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 30.04.2014 - 648 C 422/13
    a)  Der Anspruch des Klägers auf eine Nutzungsentschädigung setzt eine "spürbare Gebrauchsbeeinträchtigung" voraus, was Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswillen seitens des Geschädigten voraussetzt (BGH in NJW 1986, 2037; Az. 27 U 79/00 OLG Hamm; Palandt. Rn. 22 vor § 249 BGB).
  • OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00

    Überholen bei unklarer Verkehrslage - Einweisung von Lastkraftwagen - Anspruch

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 30.04.2014 - 648 C 422/13
    a)  Der Anspruch des Klägers auf eine Nutzungsentschädigung setzt eine "spürbare Gebrauchsbeeinträchtigung" voraus, was Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswillen seitens des Geschädigten voraussetzt (BGH in NJW 1986, 2037; Az. 27 U 79/00 OLG Hamm; Palandt. Rn. 22 vor § 249 BGB).
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