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AG Hamburg-St. Georg, 03.01.2007 - 919 C 622/06 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - 919 C 622/06 (https://dejure.org/2007,58709)
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
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- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 03.01.2007 - 919 C 622/06
Als erforderlich m Sinne des § 249 BGB sind grundsätzlich diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGHZ 54, 82, 85). - BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
"Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 03.01.2007 - 919 C 622/06
Ist also für den Fall der Beauftragung eines SV davon auszugehen, dass der Geschädigte die vereinbarte Vergütung des SV für erforderlich halten durfte, so steht ihm ein Erstattungsanspruch in entsprechendem Umfang gegen den Schädiger bzw. dessen Versicherer zu (BGH NJW 1996, 1965 f. m.w.N.).