Rechtsprechung
AG Hamburg-St. Georg, 05.12.2013 - 915 C 397/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zugrundelegen des von einem Sachverständigen ermittelten Restwerts durch den Geschädigten bei seiner Schadensberechnung; Bestehen der Pflicht zur Annahme eines günstigeren und zumutbaren Verwertungsangebotes; Zahlungsanspruch auf den Wiederbeschaffungswert des Pkw nach ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Wartefrist beim Verkauf des verunfallten Fahrzeugs?
- captain-huk.de
Zum Restwert und zur angeblichen Pflicht, dem Versicherer Gelegenheit zur Abgabe höherer Restwertgebote zu geben
- verkehrsanwaelte.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Geschädigter darf bei seiner Schadensberechnung den von einem Sachverständigen ermittelten Restwert zugrunde legen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geschädigter darf bei seiner Schadensberechnung den von einem Sachverständigen ermittelten Restwert zugrunde legen
- verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)
Geschädigter muss der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht die Möglichkeit einräumen, Restwertangebote einzuholen
- vogel.de (Kurzinformation)
Keine Wartefrist bei Restwertverkauf - Gericht: Geschädigter muss "Herr des Restitutionsgeschehens" bleiben
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Restwertangebot der Versicherung: Muss es angenommen werden?
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 667
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
Zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Veräußerung des …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 05.12.2013 - 915 C 397/13
Das Gericht folgt daher nicht der in der Entscheidung des OLG Köln vom 16.07.2012 (13 U 80/12) vertretenen anderen Ansicht. - BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 05.12.2013 - 915 C 397/13
Derartige Ausnahmen müssen jedoch in engen Grenzen gehallen werden und dürften insbesondere nicht dazu führen, dass dem Geschädigten die von dem Schädiger gewünschte Verwertungsmethode aufgezwungen wird (vgl. u. a. BGH, U. v. 01.06.2010, VI ZR 316/09 ).
- AG Hamburg-St. Georg, 05.12.2013 - 915 C 297/13 Amtsgericht Hamburg-St. Georg Az.; 915 C 397/13.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden -Seite 915 C 397/13.