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AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2015 - 915 C 596/15 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 18. April 2015 - 915 C 596/15 (https://dejure.org/2015,51111)
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
AG HH-St. Georg verurteilt den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (915 C 596/15 vom 18.04.2015)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2015 - 915 C 596/15
- AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2016 - 915 C 596/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2015 - 915 C 596/15
Unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Ersatz von Sachverständigenkosten im Rahmen von § 249 BGB (vgl. dazu nur BGH, NJW 2014, 1947 m. Anm. Heßeier, NJW 2014, 1916), der das erkennende Gericht folgt, kann der Kläger unter Anrechnung bereits von dem Beklagten - unstreitig - gezahlter 520, 00 EUR Erstattung der gesamten Kosten in Höhe von 634, 38 EUR verlangen, wie sie seiner Rechnung vom 22. Februar 2015 (Anlage K4, Bl. 8 d.A.) zugrunde gelegt wurden.Angesichts der Tatsache, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet ist (BGH, Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 225/13; VI ZR 67/06), wird er in aller Regel auch von der Erforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten ausgehen dürfen.
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2015 - 915 C 596/15
Angesichts der Tatsache, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet ist (…BGH, Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 225/13; VI ZR 67/06), wird er in aller Regel auch von der Erforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten ausgehen dürfen.