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   AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2015 - 915 C 596/15   

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https://dejure.org/2015,51111
AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2015 - 915 C 596/15 (https://dejure.org/2015,51111)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 18.04.2015 - 915 C 596/15 (https://dejure.org/2015,51111)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 18. April 2015 - 915 C 596/15 (https://dejure.org/2015,51111)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    AG HH-St. Georg verurteilt den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (915 C 596/15 vom 18.04.2015)

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2015 - 915 C 596/15
    Unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Ersatz von Sachverständigenkosten im Rahmen von § 249 BGB (vgl. dazu nur BGH, NJW 2014, 1947 m. Anm. Heßeier, NJW 2014, 1916), der das erkennende Gericht folgt, kann der Kläger unter Anrechnung bereits von dem Beklagten - unstreitig - gezahlter 520, 00 EUR Erstattung der gesamten Kosten in Höhe von 634, 38 EUR verlangen, wie sie seiner Rechnung vom 22. Februar 2015 (Anlage K4, Bl. 8 d.A.) zugrunde gelegt wurden.

    Angesichts der Tatsache, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet ist (BGH, Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 225/13; VI ZR 67/06), wird er in aller Regel auch von der Erforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten ausgehen dürfen.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2015 - 915 C 596/15
    Angesichts der Tatsache, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet ist (BGH, Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 225/13; VI ZR 67/06), wird er in aller Regel auch von der Erforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten ausgehen dürfen.
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