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AG Hamburg-St. Georg, 20.09.2017 - 921 C 150/17 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 20. September 2017 - 921 C 150/17 (https://dejure.org/2017,49894)
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG HH-St. Georg verurteilt die HUK-Coburg zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (921 C 150/17 vom 20.09.2017)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 20.09.2017 - 921 C 150/17
Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 26. April 2016, Az. VI ZR 50/15, zitiert bei juris, die Schadensschätzung des Tatrichters auf Ermessensfehlgebrauch zu überprüfen. - BGH, 01.06.2017 - VII ZR 95/16
Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 20.09.2017 - 921 C 150/17
Soweit die Beklagte auf eine Aufklärungspflicht des Sachverständigen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.06.2017 - Az. VII ZR 95/16 - verweist, so besteht diese Aufklärungspflicht nur bei einer Vergütungsvereinbarung, die deutlich über dem üblichen Honorar liegt. - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 20.09.2017 - 921 C 150/17
Für die Frage der Erstattungspflicht dieser Positionen kommt es darauf an, ob das Entgelt "deutlich erkennbar" (…vgl. BGH, a.a.O., 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (vgl. BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt.