Rechtsprechung
AG Hamburg-St. Georg, 23.03.2007 - 911 C 617/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Sachverständigenhonorar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.03.2007 - 911 C 617/06
Denn als erforderlich im Sinne des § 249 BGB sind grundsätzlich diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGHZ 54, 82, 85). - BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
"Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.03.2007 - 911 C 617/06
Ist also für den Fall der Beauftragung eines Sachverständigen davon auszugehen, dass der Geschädigte die vereinbarte Vergütung des Sachverständigen für erforderlich halten durfte, so steht ihm ein Erstattungsanspruch in entsprechendem Umfang gegen den Schädiger bzw. dessen Versicherer zu (vgl. BGH NJW 1996, 1965 f. m.w.N.).