Rechtsprechung
AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- LawCommunity.de
Erstanruf zu Marktforschungszwecken
- aufrecht.de
Erstanrufe zu Marktforschungszwecken nicht rechtswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassen von Anrufen zu Zwecken der Marktforschung; Notwendigkeit der positiven Feststellung der Rechtswidrigkeit bei Vorliegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes; Zumutbarkeit von Telefonanrufen zu Marktforschungszwecken und Notwendigkeit der ...
- datenschutz.eu
Anrufe zur Meinungsforschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bei Marktforschungs-Anrufen keine Einwilligung notwendig
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bei Marktforschungs-Anrufen keine Einwilligung notwendig
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
- LG Hamburg, 30.06.2006 - 309 S 276/05
Papierfundstellen
- afp 2006, 281
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Berlin, 14.01.2003 - 15 O 420/02
Unverlangte E-Mail- oder SMS-Werbung
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
Allerdings ist bei Verletzung von Rahmenrechten wie des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes die Rechtswidrigkeit durch die Beeinträchtigung nicht indiziert ( LG Berlin, MDR 2003, 873 f.).Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin, MMR 2000, 571 [E-Mail], LG Berlin, MDR 2003, 873 [SMS]); im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde ( BGH, NJW 1989, 902 ff.).
- LG Oldenburg, 24.08.1995 - 5 S 577/95
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
( LG Oldenburg, NJW 1996, 62). - BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin, MMR 2000, 571 [E-Mail], LG Berlin, MDR 2003, 873 [SMS]); im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde ( BGH, NJW 1989, 902 ff.). - LG Berlin, 30.12.1999 - 15 O 396/99
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin, MMR 2000, 571 [E-Mail], LG Berlin, MDR 2003, 873 [SMS]); im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde ( BGH, NJW 1989, 902 ff.).
- AG Aachen, 26.07.2016 - 113 C 8/16
Einbeziehung der AGB im B2B-Bereich durch Bereitstellung im Internet
Das LG Kassel (Beschl. v. 13.06.2014 - 1 S 118/14) und das AG Hamburg (Urt. v. 27.10.2005 - 918 C 413/05) verneinten bei § 7 Abs. 2 UWG den Schutzgesetzcharakter. - LG Hamburg, 30.06.2006 - 309 S 276/05
Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 27.10.2005 (918 C 413/05) wie folgt abgeändert und neu gefasst:. - LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14
Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag …
Das LG Kassel (Beschl. v. 13.06.2014 - 1 S 118/14) und das AG Hamburg (Urt. v. 27.10.2005 - 918 C 413/05) verneinten bei § 7 Abs. 2 UWG den Schutzgesetzcharakter. - AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/03 Geschäfts-Nr.: 918 C 413/05.
- LG Hamburg, 22.04.2005 - 315 O 260/05
Markenverletzung durch Cloaking und Doorway-Pages
Aktenzeichen: 918 C 413/05.