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   AG Hamburg-Wandsbek, 02.12.2014 - 716b C 151/14   

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https://dejure.org/2014,45081
AG Hamburg-Wandsbek, 02.12.2014 - 716b C 151/14 (https://dejure.org/2014,45081)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 02.12.2014 - 716b C 151/14 (https://dejure.org/2014,45081)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 716b C 151/14 (https://dejure.org/2014,45081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    § 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB
    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Veräußerung des Unfallfahrzeugs zum sachverständig geschätzten Restwert vor einem angekündigten Restwertangebot der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

  • verkehrslexikon.de

    Verkauf des Unfallfahrzeugs zum Restwert ohne Einholung weiterer Angebote

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)

    Kein Prüfrecht des Versicherers vor Verkauf des Unfallfahrzeugs

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Keine Wartepflicht auf Restwertangebot - Geschädigter darf auf den vom Sachverständigen ermittelten Restwert vertrauen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.12.2014 - 716b C 151/14
    Danach entspricht der Geschädigte im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und den durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08 -, juris Rn. 10).

    Zudem trifft den Kläger keine Verpflichtung, Marktforschung zu betreiben und dabei Angebote räumlich entfernter Interessenten einzuholen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08 -, zitiert nach juris Rn. 13).

    Da der Kläger das Fahrzeug tatsächlich verkauft hat, trifft die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschädigte mit dem Verkauf seine Obliegenheit zur Geringhaltung des Schadens verletzt hat (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08 -, juris Rn. 12).

  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 02.12.2014 - 716b C 151/14
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Sachverständige für den Restwert drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt ermittelt und diese in seinem Gutachten konkret benannt hat (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08 -, juris, Leitsatz Nr. 2).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Ermittlung des Restwertes durch den Sachverständigen nicht korrekt gewesen wäre (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08 -, juris Rn.9).

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