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   AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16   

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AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16 (https://dejure.org/2016,52556)
AG Hannover, Entscheidung vom 07.11.2016 - 420 C 7631/16 (https://dejure.org/2016,52556)
AG Hannover, Entscheidung vom 07. November 2016 - 420 C 7631/16 (https://dejure.org/2016,52556)
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  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16
    Soweit die Beklagte die Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch die Klägerin bereits dem Grunde nach in Zweifel zieht, ist ihr zum einen entgegen zu halten, dass derjenige, der sein Fahrzeug infolge des schädigenden Ereignisses nicht nutzen kann, grundsätzlich Ersatz der für die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs entstehenden Kosten beanspruchen kann, BGH, NJW 2012, 2026, 2026 m. w. N. Zum anderen kann sich die Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit nicht darauf berufen, die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sei schon dem Grunde nach nicht erforderlich gewesen, wenn sie die geltend gemachten Mietwagenkosten zum Teil vorprozessual ausgeglichen und damit zumindest grundsätzlich anerkannt hat, vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.02.2013 (Az. 1 U 130/12) unter Hinweis auf BGH, Un. v. 19.11.2008 (Az. IV ZR 293/05).
  • OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15

    Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten; Ersatzfähigkeit

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16
    Diese sog. Fracke-Methode ist nicht zu beanstanden, vgl. OLG Celle, Urt. v. 15.03.2016 (Az. 14 U 127/15); OLG Hamm.
  • OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10

    Höhe unfallbedingt zu ersetzender Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16
    Zwar sind Winterreifen im Winterhalbjahr zwingender oder zumindest üblicher Bestandteil eines verkehrssicheren Fahrzeugs, sie gehören jedoch grundsätzlich nicht zur Erstausstattung eines Fahrzeugs und können daher gesondert abgerechnet werden OLG Köln, Urt. v. 22.03.2011, Az. 3 U 47/10 jeweils m. w. N; OLG Koblenz, Urt. v. 02.02.2015 (Az. 12 U 925/13).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16
    Dass der BGH in seinem Urteil vom 22.02.2011 (Az. VI ZR 353/09) eine Schätzung auf Grundlage der Erhebung des Fraunhofer Instituts für rechtsfehlerfrei hält, führt nicht im Umkehrschluss dazu, dass eine Schätzung anhand andere Listen oder Tabellen rechtsfehlerhaft wäre.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16
    Soweit die Beklagte die Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch die Klägerin bereits dem Grunde nach in Zweifel zieht, ist ihr zum einen entgegen zu halten, dass derjenige, der sein Fahrzeug infolge des schädigenden Ereignisses nicht nutzen kann, grundsätzlich Ersatz der für die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs entstehenden Kosten beanspruchen kann, BGH, NJW 2012, 2026, 2026 m. w. N. Zum anderen kann sich die Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit nicht darauf berufen, die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sei schon dem Grunde nach nicht erforderlich gewesen, wenn sie die geltend gemachten Mietwagenkosten zum Teil vorprozessual ausgeglichen und damit zumindest grundsätzlich anerkannt hat, vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.02.2013 (Az. 1 U 130/12) unter Hinweis auf BGH, Un. v. 19.11.2008 (Az. IV ZR 293/05).
  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16
    Urt. v. 18.03.2016 (Az. 9 U 142/15).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16
    Soweit die Beklagte die Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch die Klägerin bereits dem Grunde nach in Zweifel zieht, ist ihr zum einen entgegen zu halten, dass derjenige, der sein Fahrzeug infolge des schädigenden Ereignisses nicht nutzen kann, grundsätzlich Ersatz der für die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs entstehenden Kosten beanspruchen kann, BGH, NJW 2012, 2026, 2026 m. w. N. Zum anderen kann sich die Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit nicht darauf berufen, die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sei schon dem Grunde nach nicht erforderlich gewesen, wenn sie die geltend gemachten Mietwagenkosten zum Teil vorprozessual ausgeglichen und damit zumindest grundsätzlich anerkannt hat, vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.02.2013 (Az. 1 U 130/12) unter Hinweis auf BGH, Un. v. 19.11.2008 (Az. IV ZR 293/05).
  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 925/13

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Höhe zu erstattender Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16
    Zwar sind Winterreifen im Winterhalbjahr zwingender oder zumindest üblicher Bestandteil eines verkehrssicheren Fahrzeugs, sie gehören jedoch grundsätzlich nicht zur Erstausstattung eines Fahrzeugs und können daher gesondert abgerechnet werden OLG Köln, Urt. v. 22.03.2011, Az. 3 U 47/10 jeweils m. w. N; OLG Koblenz, Urt. v. 02.02.2015 (Az. 12 U 925/13).
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