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AG Hannover, 14.07.2009 - 483 C 1434/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§§ 280; 281 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 249, 280
Schädigung des Sondereigentums (Feuchtigkeitsschäden) wegen verzögerter Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums; Haftung der Eigentümergemeinschaft nur bei Verschulden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 324
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 20.10.2004 - 24 W 97/03
Wohnungseigentümerpflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung: Schadenersatzanspruch …
Auszug aus AG Hannover, 14.07.2009 - 483 C 1434/09
Wenn wegen des baulichen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums ein Sondereigentum beschädigt wird - und nicht und nur mit Einschränkung genutzt werden kann - haften die Wohnungseigentümer nur, wenn sie es schuldhaft unterlassen haben, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen rechtzeitig zu beschließen (Kämmergericht in ZMR 2005, 308 [KG Berlin 20.10.2004 - 24 W 97/03] ;… Greiner Wohnungseigentumsrecht, 2007, Rn. 1463 ff.).
- AG Erfurt, 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12
Wohnungseigentum: Passivlegitimation des Verbands der Wohnungseigentümer - …
Dabei wäre im weiteren jedoch zu berücksichtigen, dass der Beklagten zwingend ein organisatorischer Vorlauf von mindestens 6 Monaten zuzubilligen gewesen wäre (vgl. LG Köln, Urteil vom 17.03.2011, AZ: 29 S 133/10 sowie AG Hannover ZMR 2010, S. 324), um die für eine Sanierung bei ordnungsgemäßer Verwaltung erforderlichen drei Vergleichsangebote (…vgl. LG Dortmund ZMR 2015, S. 777 sowie LG München I ZMR 2015, S. 147) einzuholen, eingehend zu prüfen, gegeneinander abzuwägen und mit dem nötigen organisatorischen Vorlauf darüber zu beschließen.